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Olaf Böttger
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Frage von Christine H. •

Frage an Olaf Böttger von Christine H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Böttger,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mich beschäftigt eine weitere Sache, nämlich die Erhöhung der Kita-Gebühren. Wie stehen Sie zu diesem sehr umstrittenen Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Christine Höge

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Antwort von
CDU

Liebe Frau Höge,

die kürzlich vom Senat verabschiedeten Anpassungen der Gebührensätze in der Kindertagesbetreuung sind ein schmerzliches Zugeständnis an die Folgen der Wirtschaftskrise, die auch in Hamburg zu erheblichen Sparzwängen geführt hat. Umso mehr ist es als ein Erfolg zu werten, dass die allgemein angespannte finanzielle Situation nicht zu Einsparungen im Bereich der Kindertagespflege geführt hat. Vielmehr ist es doch so, dass trotzdem weiterhin in Kitas investiert und das Betreuungsangebot auch in den kommenden Jahren beständig erweitert wird. Infolge des Kitaausbaus werden 145 Millionen Euro Mehrkosten erwartet, von denen lediglich ein Teil durch Elternselbstbeteiligung ausgeglichen werden sollen.

Den Schritt der Erhöhung der Elternbeiträge zu gehen, ist uns keinesfalls leicht gefallen - aber wir haben dabei stets das Ziel im Auge behalten, das wir uns zum Beginn dieser Legislaturperiode gestellt haben, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und einen hohen Standard in der Kindertagesbetreuung zu garantieren.

Deshalb setzt die tatsächliche Gebührenanpassung nur im Bereich über der bisherigen Höchstzahler-Grenze an. Der stufenartige Gebührenanstieg betrifft somit nur etwa ein Viertel der Eltern, nur auf etwa drei Prozent wird die volle Gebührenerhöhung von 100 Euro zukommen. Damit ändert sich für die Mehrheit der Eltern nichts und nur besser verdienende Familien sind betroffen. Nur die Erhöhung des Essensgeldes wird auf alle Eltern zukommen, aber auch hier ist die Gebührenerhöhung sozial gestaffelt und behält damit den sozialen Ausgleich im Blick.

Besonders wichtig ist uns als CDU-Fraktion der in enger Abstimmung mit dem Senat gefundene Kompromiss bzgl. der Gebührenanpassung für Kinder mit Behinderung. Hier konnte eine Begrenzung der Kosten auf 50 Prozent der Beitragssätze für einen Kitaplatz erreicht werden und auch hier sind die Gebühren sozial gestaffelt. Wichtig und gut ist zudem die Beibehaltung des Betreuungsanspruches bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, mit dem wir dem erhöhten Betreuungsbedarf der betroffenen Familien entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Böttger
CDU - Bürgerschaftsfraktion