Frage an Özcan Mutlu von Nicole M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mutlu,
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren Einsatz beim Standesamt Berlin-Mitte!
Eine Ergänzung habe ich aber zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft (ELP) im Vergleich zur Ehe, was bisherige Rechte betrifft. Nicht nur das Adoptionsrecht war nicht gleich, sondern auch der Status der in eine solche Verbindung hineingeborene Kinder. In eine Ehe hineingeborene Kinder haben automatisch zwei Eltern, sind also erbberechtigt im Falle eines frühen Todes eines Elternteils oder auch die Vormundschaft ist dadurch geregelt, dass das Kind beim überlebenden Elternteil weiter aufwachsen würde. Dies ist auch so, wenn ein Heteroehepaar nur durch von der Krankenkasse finanzierte Samenspende ein Kind bekommen kann.
Für in eine ELP hineingeborene Kinder ist dies nicht so. Sie haben nur die Mutter als offizielles Elternteil. Die andere Mutter muss das Kind erst durch den langwierigen Prozess der Stiefkindadoption adoptieren, obwohl sie das Kind meist mitgezeugt und die Schwangerschaft, Geburt usw. mit durchlitten hat. Das Stiefkindadoptionsverfahren dauerte bei uns 1,5 Jahre. In dieser Zeit herrscht für das Kind eine gewisse Rechtsunsicherheit, was mit ihm passiert, wenn die leibliche Mutter stirbt. Zudem ist zeitlicher und finanzieller Aufwandt (beschaffen von Papieren) und das sich Beurteilen lassen durch das Jugendamt und Ärzte erforderlich.
Ich hoffe, dass dies mit der Ehe auch für homosexuelle Paare wirklich weg fällt. Denn in Frankreich ist dies zum Beispiel nicht der Fall, was die wenigsten wissen.
Vielleicht könnten Sie hier noch einmal ganz fundiert bestätigen, dass dieses Verfahren der Stiefkindadoption für in die Ehe Hineingeborene mit der "Ehe für alle" wirklich obsolet wird oder ggf. auch bestätigen, dass dies leider noch nicht ganz klar ist?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
N. M.
Sehr geehrte Frau Malik,
vielen Dank für Ihre erneute Frage. Die Stiefkindadoption und die Eheöffnung sind unterschiedliche Rechtsbereiche. Meines Wissens soll das Abstammungsrecht in der nächsten Legislaturperiode umfassend an die neuen Familienformen und die neuen medizin-technischen Zeugungsmöglichkeiten angepasst werden. Sie haben natürlich Recht, die Zeit der Rechtsunsicherheit ist für alle Beteiligte eine untragbare Situation.
Mit freundlichen Grüßen
Özcan Mutlu