Frage an Özcan Mutlu von Marc H. bezüglich Gesundheit
Ich wende mich an Sie mit einem pers. Anliegen;
Die politischen Voraussetzungen liegen nur vor…
Wie sie vielleicht erfahren haben, haben Sich diese zumindest theoretisch im März des Jahres 2017 geändert.
Praktisch sieht es leider anders aus, dies geht der Mehrheit aller medizinischen Cannabispatienten so-
auch solchen die bereits positiv durch das BfArM geprüft worden waren (vor März 2017)
und eine Ausnahmegenehmigung nach §3Abs.(2) BtMG erhielten und trotz lockerung der Regelungen neu geprüft werden/Sozialklagen+Zeitverzögerungen zugemutet.Wieso?
Dem Bundestag ist dies bewusst (Cannabis als Medizin – Probleme und Hürden der Umsetzung – Drucksache 18/13236 – ).
Wie stehen sie zu folgenden Themen und was wird ihre Partei für uns Cannabispatienten tun:
1. Entkriminalisierung von Cannabispatienten ohne Kassenkostenübernahme mit entsprechender Verordnung (2.Klassenmedizin?)
2. Eliminierung von Lieferschwierigkeiten/ Preisspekulation durch politische Intervention!
3. Bundesweit einheitliche Achtung des aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen erzwungenen berechtigten oder entschuldigenden Notstand gemäß §34a/§35
4.Verbesserung des Zugangs zu CBD Präperaten aus der Apotheke/dessen gesetzliche Kassenübernahme
5.Verbesserung des Zugangs zu THChaltigen Cannabinoidmedikamenten+
zu medizinischen Studien, die keine Kassenprüfung erfordern
6. Schaffen von staatlichen Anlaufstellen ähnlich einer Gewerkschaft oder offizieller Selbsthilfevereine
7. Verbesserung und Ausbildung von Ärzten mit Cannabinoid-medikamenten und der Regelungen der Regressfähigkeit
8.Schaffung einheitlicher Regelungen zur Bugetierung in Deutschland,
9.Fördern- und Steigerung d. Vergütung des Verlangten wissschaft. Fragebogens (Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung §31Absatz6-5.SGB)
Was wird also Ihre Partei tun, um das Leben von Cannabispatienten zu verbessern?
Wie stehen Sie hierzu?
Erwartungsvoll
M. H.
(Mitglied im SCM/ACM e.V.)
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das beschlossene Gesetz zur Zulassung von Cannabis als Medizin ist ein erster, wichtiger Schritt, um die ideologischen Mauern im Umgang mit diesem Thema endlich einzureißen und der Weg zur ausreichenden Versorgung der Betroffene zu ebnen. Die grüne Bundestagsfraktion begleitet die Umsetzung des Gesetzes daher sehr aufmerksam und kritisch. Uns erreichen viele Zuschriften, in denen Betroffene über Probleme bei der Umsetzung klagen. Die zusätzlichen Hürden, die die Krankenkassen Patientinnen und Patienten derzeit bereiten, sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Wir haben uns bereits in einem Brief an alle Gesetzlichen Krankenkassen gewandt und sie dazu aufgerufen, die Kostenerstattung für Cannabis als Medizin nicht länger unnötig zu erschweren und zusätzliche Erstattungshindernisse zu etablieren, die der Gesetzgeber nicht vorgesehen hatte. Bei der Bundesregierung haben wir im Rahmen einer Kleinen Anfrage nachgefragt, welche Erkenntnisse sie zum Stand der Umsetzung hat und was sie gegen die Umsetzungsschwierigkeiten zu tun gedenkt. Die Antwort war enttäuschend; die Bundesregierung weiß nichts von den Problemen in der Praxis ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/133/1813352.pdf ). Zudem fordern wir eine umfassende Aufklärung und Fortbildung der Ärzteschaft über die Verwendung von Cannabis als Medizin und sachdienliche (nicht irreführende!) Informationen zum neuen Gesetz durch Kassenärztliche Vereinigungen. Wir begrüßen es, wenn die zuständigen Ärztekammern entsprechende Weiterbildungs- und Fortbildungsangebote ausbauen, Ärztinnen und Ärzte zur Teilnahme motivieren und Fortbildungspunkte für die Veranstaltungen vergeben.
Wenn die Akteure im Gesundheitswesen nicht in der Lage sind, die Intention des Gesetzes zu befolgen, muss das Parlament notfalls eingreifen und die entsprechenden Vorschriften nachschärfen. Dieses Recht behält sich der Deutsche Bundestag vor.
Unsere Fraktion setzt sich zudem dafür ein, dass die unnötige und kontraproduktive Strafverfolgung im Bereich Cannabis endlich beendet wird. Dazu haben wir bereits in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804204.pdf . Diese Anliegen werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Özcan Mutlu