Frage an Özcan Mutlu von Wolfgang S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Mutlu,
wie - wenn Sie es denn můchten - wollen Sie verhindern, dass eine Spitzensportlerin wie Frau Hoefl-Riesch einerseits immer noch vom deutschen Sportfoerdersystem profitiert, obwohl das nicht mehr zwingend sein muesste, andererseits aber ihren steuerlich relevanten Wohnsitz nach Oesterreich verlegt.
Frau Riesch profitiert wohl von allen Vorteilen, die der Deutsche Staat und der DSV seinen A-Kader-Athleten bieten kann. Material, Training, etc. Dazu bekommt sie noch reichlich Siegpraemien, die auch nicht vom Himmel fallen. Als Kleinvieh noch zusaetzlich ein normales, monatliches Gehalt vom DEUTSCHEN ZOLL. Wieviele normale Diensttage hatte sie wohl 2013? Das wird gegen null gehen.
Man kann vermuten, dass das allen Verantwortlichen bisher egal ist, da sie ja dem DSV und der Olympiagesellschaft Medaillien beschert hat. Deswegen ist es extrem wichtig, dass der Gesetzgeber hier fuer die Organisationen Richtlinien vorgibt, die einzuhalten sind. Natuerlich soll jeder Staatsbuerger weiterhin freizuegig seinen Wohnort waehlen duerfen. Er muss dann aber auch nicht mehr vom deutschen Sportfoerdersystem profitieren. Dieses ist doch freiwillig - oder? Das deutsche Sportfoerdersystem wird auch bisher schon Richtlinien haben, nach denen sich der Sportler, der Leistungen erhaelt, halten muss. Da ist es nur eine Frage des Willens, einen deutschen Hauptwohnsitz als Bedingung zu machen.
Der Gipfel ist aktuell noch die Auszeichnung - bravo, alles richtig gemacht - von Frau Riesch als Fahnentraegerin bei der Eroeffnungsfeier der Olympiade.
Meine Frage an Sie: Wie wollen Sie erreichen, dass Sportfoerderungen nur an Athleten ausbezahlt werden, die sich in vollem Umfang, also auch dem Erstwohnsitz, zum deutschen Staat bekennen?
Mit freundlichen Gruessen.
Wolfgang Schroepfer
Entschuldigen Sie meine Umlaute. Ich habe gerade keine deutsche Tastatur - bezahle aber meine eigenen Steuern natuerlich in Deutschland. :-> Weis also, wovon ich rede.
Sehr geehrter Herr Schröpfer,
vielen Dank für Ihre Frage, bitte entschuldigen Sie vielmals unsere späte Rückmeldung. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen, die Bundesregierung hierzu zu befragen. Nach Angaben des Bundesministerium des Innern gelten für Sportler in Sportfördergruppen der Bundespolizei (BPOL) und des Zolls (wie Frau Höfl-Riesch) die allg. beamtenrechtlichen Grundsätze. Hiernach besteht keine Genehmigungspflicht für eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Daraus folgt, dass beamtete Sportler der BPOL und des Zolls, die ihren Erstwohnsitz im Ausland haben, Mitglied einer Sportfördergruppe sein können. Derzeit sind weder Angehörige des Zoll Ski Teams noch Sportler der BPOL mit Wohnsitz in einem Drittland gemeldet.
Für Sportler in Sportfördergruppen der Bundeswehr gelten die allg. soldatenrechtlichen Grundsätze. Danach hat ein Soldat grundsätzlich den Erstwohnsitz in Deutschland zu führen. Auf Antrag bei der zuständigen personalbearbeitenden Stelle kann nach erfolgter Genehmigung der Erstwohnsitz auch ins Ausland verlegt werden. Derzeit sind nach Angaben des BMI keine Sportler der Bundeswehr in einem Drittland mit Wohnsitz gemeldet.
Wir werden auch nach der Antwort der BReg an dem Thema bleiben und hoffentlich zu einer befriedigenden Klärung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Özcan Mutlu