Antwort von Nuri Ayaz
SPD
• 21.04.2010

(...) Wir wollen aber, dass Leiharbeiter die gleichen Tarife und Leistungen wie die übrigen Arbeitnehmer des Unternehmens erhalten - zum Beispiel bei Betriebsrenten, Abfindungen oder in der Weiterbildung. Wichtig ist auch, dass die maximale Verleihzeit an einen Betrieb begrenzt und das Synchronisationsverbot in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wieder aufgenommen werden. (...)

E-Mail-Adresse