Frage von Heinz S. • 20.04.2010
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Antwort von Nuri Ayaz SPD • 21.04.2010
(...) Wir wollen aber, dass Leiharbeiter die gleichen Tarife und Leistungen wie die übrigen Arbeitnehmer des Unternehmens erhalten - zum Beispiel bei Betriebsrenten, Abfindungen oder in der Weiterbildung. Wichtig ist auch, dass die maximale Verleihzeit an einen Betrieb begrenzt und das Synchronisationsverbot in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wieder aufgenommen werden. (...)