Frage an Norbert Schikora von Dr. Rolf S. bezüglich Recht
Was wollen Bündnis90/Die Grünen zur Verbesserung der Rechtssicherheit in der Rechtspflege tun?
a) Sollten nicht alle Sachverständigen, die vor Gericht schriftliche oder mündliche Aussagen treffen, vom Gericht vereidigt werden?
b) Sollten nicht alle Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und Vorträge der Prozessparteien und sonstige Äußerungen in einem Gerichtsverfahren wörtlich protokolliert bzw. als Tonträgeraufnahme festgehalten werden, um Transparenz zu erzielen?
c) Wollen Bündnis90/Die Grünen etwas tun, damit auch Richter für ihr Fehlverhalten bei der Ausübung ihres Amtes zur Verantwortung gezogen werden? Wollen Bündnis90/Die Grünen etwas dagegen tun, dass der Bundesgerichtshof den § 339 StGB (Rechtsbeugung) nicht mehr völlig übertrieben restriktiv zu Gunsten der Richter auslegen kann wie es bisher leider erfolgt?
d) Sind Bündnis90/Die Grünen willens, den § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) so zu ändern, dass er im Einklang mit unserem Grundgesetz steht? Könnte sie nicht einfach den Abs. 2 ersatzlos streichen?