Frage an Norbert Kleinwächter von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Sehr geehrter Herr Dr. May,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die AfD bemängelt seit geraumer Zeit die mangelhaften Behandlungskapazitäten. Statt neuer Behandlungsplätze werden eher noch Krankenhäuser geschlossen oder umfunktioniert. Das ist gerade mit der Perspektive einer alternden Gesellschaft unverzeihlich. Es ist Anspruch meiner Fraktion, überhaupt keine Triage durchzuführen, sondern das Gesundheitssystem präventiv adäquat auszustatten, damit es zu dieser ethisch prekären Frage nicht kommt.
Zur konkreten Strategie empfehle ich Ihnen die Veröffentlichungen des Arbeitskreises Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion: https://www.afdbundestag.de/arbeitskreise/gesundheit/
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Kleinwächter