Frage an Norbert Geis von Maria H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Geis,
ich wüsste gerne, was die CSU unternimmt, um Gesetzesbrüche in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu unterbinden?
Bekanntermaßen werden die bestehenden Gesetze regelmäßig gebrochen, Amputationen ohne Betäubung an Schweinen, Geflügel und Ringern routinemäßig durchgeführt, obwohl sie nur in Einzelfällen erlaubt sind. Diese Praxis wird weithin geduldet, sei es von den Staatsanwaltschaften oder den Veterenären, da die Haltung zu derart miserablen Bedingungen sonst nicht möglich wäre.
Was beabsichtigt die CSU dagegen zu unternehmen? Beabsichtigt sie überhaupt etwas?
Außerdem wüsste ich gerne, ob Sie und Ihre Partei etwas gegen die Akkordarbeit in Schlachthöfen unternehmen werden? Ich habe lange in Aschaffenburg am Südbahnhof gewohnt, drei Straßen haben mich von unserem Schlachthof getrennt, aber selbst diese Entfernung hat nicht ausgereicht, um die Tiere nicht regelmäßig schreien zu hören.
Sicherlich sind Schlachthöfe notwendig, aber ich bin mir sicher, dass es die Schlachtbedingungen deutlich verbessern würde, würden die Schlachter nicht pro Tier bezahlt.
Werden Sie diese Verhältnisse verbessern?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Hofmann
Sehr geehrte Frau Hofmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ohne die Zustimmung der Union hätte der Tierschutz in Deutschland keinen Verfassungsrang. Damit ist Deutschland internationales Vorbild. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sichert dem Tierschutz „eine zentrale Bedeutung“ zu. Das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden oder die Förderung der Forschung nach Alternativen zu Ferkelkastrationen, zu Tierversuchen und in der Mastkaninchenhaltung sind einige aktuelle Beispiele dafür wie die Bundesregierung diese Vorgaben umsetzt. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet sowohl das Schlachten von Tieren ohne Betäubung, als auch das unnötige Zufügen von Stress, Schmerzen oder Verletzungen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000€ und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren belegt werden. Die Kontrolle der Mast- und Schlachtbetriebe und des Tiertransports obliegt den 431 Veterinärämtern in Deutschland, die den Behörden der einzelnen Bundesländer unterstehen. Sollten Sie Zeuge von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden, können Sie die Behörden darauf aufmerksam machen. Die hohen deutschen Standards müssen aber auch auf internationaler Ebene gelten. Andernfalls wird die Produktion ins Ausland verlagert und das Problem besteht weiter oder verschlimmert sich sogar. So reduzierte das Verbot der Käfighaltung die deutsche Eier-Produktion um mehr als 20%, doch der Eier-Konsum blieb gleich. Hier zeigt sich die wichtige Bedeutung des Verbrauchers für den Tierschutz. Deswegen bemüht sich die CSU auch darum mehr Transparenz für die Verbraucher herzustellen, ohne die deutschen Landwirte einseitig zu belasten und die Produktionskosten zu erhöhen. Denn Fleisch darf auch nicht zu einem Privileg der Besserverdiener werden. Ein europaweites Tierschutzlabel soll allen europäischen Verbrauchern zeigen, unter welchen Bedingungen das Fleisch hergestellt wurde. Das Label soll für Transparenz sorgen, so dass sich Tierschutz lohnt und damit im Interesse der Betriebe liegt.
Das Tierschutzgesetz verbietet den Schlachthöfen die langfristige Haltung von lebendendem Schlachtvieh, da die oftmals innerstädtischen Betriebe über keine artgerechten Stallungen verfügen. Deswegen müssen alle Tiere möglichst direkt nach der Ankunft eines Tiertransportes geschlachtet werden. Die Akkordarbeit ist also nötig, um unnötigen Stress für die Tiere zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis MdB