Frage an Norbert Dünkel von Daniel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dünkel,
wie lautet Ihre Einschätzung zur offenkundigen Unvereinbarkeit der von der CSU durchgesetzten Unendlichkeitshaft, die durch das Unendlichkeitshaftgesetz am 1. August 2017 in Kraft trat und durch das neue PAG weiter festgeschrieben würde mit dem Artikel 102 der bayerischen Verfassung ?
"Art. 102
(1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
(2) 1. Jeder von der öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen.
2. Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben.
3. Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen."
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Mit freundlichen Grüßen
D. H.
Sehr geehrter Herr Haaser,
ich habe Ihr Anliegen aus meiner Sicht dem Anspruch eines Internetforums entsprechend mit Ausführungen vom 15.2.2018 sehr ausführlich beantwortet.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Dünkel, MdL