Frage an Nikolaus Karsten von Julius B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Karsten,
ich bin Mitglied eines Wahlvorstandes bei den Wahlen am 18. September 2011. Vor dem Gebäude, in dem sich »mein« und andere Wahllokale befinden, Pieskower Weg 39, 10409 Berlin, haben Sie (oder Ihre Partei für Sie) plakatieren lassen.
Das Plakat befindet sich vom Zugang zum Grundstück keine 30 m entfernt. Gemäß § 28 des Berliner Landeswahlgesetzes darf es am Wahltag selbst dort nicht mehr hängen.
Aus Erfahrung weiß ich, dass sich viele Parteien nicht daran halten. Ich möchte daher höflich nachfragen, ob Sie geltendes Gesetz umsetzen werden und das Plakat vor Öffnung der Wahllokale wieder entfernen (lassen).
Mit freundlichen Grüßen
Julius Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Am 17.9. werde ich eine Tour zu allen 9 Wahllokalen im Wahlkreis 9 machen, um zu sehen, ob ich da zu nah dran bin.
Picasso-GrundschuleGounodstr. 71
Volkshochschule PankowBizetstr. 41
Seniorenstiftung PflegeWohnen Haus 33Gürtelstr. 33
Paul-Linke-GrundschulePieskower Weg 39
Grundschule im BlumenviertelSyringenplatz 30
Tesla-Oberschule (Realschule)Rudi-Arndt-Str. 18
Felix-Mendelssohn-Bartholdy-SchuleEugen-Schönhaar-Str. 18
Homer GrundschulePasteurstr. 10-12
SeniorenbegegnungsstätteAm Friedrichshain 15
Den Pieskower Weg 39 habe ich mir jetzt schon vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Karsten