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Niels Annen
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Frage von Claudia v. •

Warum werden freiwillig Versicherter in der KK im Vorruhestand weiter als freiwillig Versicherter behandelt, obwohl die Bezüge deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen?

Ich bin Vorruheständlerin und war jahrelang freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichert. Durch meine Vorruhestandsregelung bin ich unter die Beitragesbemessungsgrenze (BMG) gerutscht, werde von der Krankenkasse aber weiterhin wie eine freiwillig Versicherte behandelt. Dies hat zur Folge, daß alle meine Einnahmen bis zur BMG mit Krankenkassenbeiträge belegt sind, die von mir ALLEIN zu entrichten sind. Mit u.a. negativen Folgen für meine private Altersvorsorge (z.B. Zinsen usw.)
Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG).
Eine Person, die wie ich ein Vorruhestandsgehalt in gleicher Höhe bezieht, vorher aber pflichtversichert war, ist weiterhin pflichtversichert und muss für keine weiteren Einnahmen KK-Beiträge entrichten. Diejenige hat die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (bzgl. Vorruhestandsbezügen), zahlt aber ggf. deutlich weniger KK-Beiträge.
Zudem lohnt sich so kein Minijob - was dem angeblichen Fachkräftemangel widerspricht.

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Antwort von
SPD

Liebe Frau v. S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich.

Unsere Experten sagten mir, sofern Sie vor Ihrem Vorruhestand freiwillig versichert waren, bleiben Sie dies auch weiterhin. Das Gleiche gilt auch für den umgekehrten Fall. Das Prozedere ist rechtens.

Dennoch ist die von Ihnen angesprochene Ungleichbehandlung bekannt und für uns Sozialdemokraten auch nicht zeitgemäß. Daher stehen wir weiterhin für eine Bürgerversicherung ein, die die Ungleichheiten im deutschen Gesundheitssystem auflösen soll.

Eine Forderung die allerdings mit unserem aktuellen Koalitionspartner, durch andere Kompromissfindungen, nicht realisierbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

 

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