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Niels Annen
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Frage von Silke W. •

Kostenlose Bürgertests: Warum Schwangere und Kinder unter 5?

Sehr geehrter Herr Annen,

1. Sie begründen die Weiterführung der kostenlosen Tests für Schwangere damit, dass sie vulnerabel sind. Laut RKI trifft dies aber nicht zu. Was meinen Sie also hier mit "aufgrund ihrer Situation vulnerabel"?

2. Als Begründung für Kinder geben Sie die hohe Ansteckungsrate und damit evtl. notwendige Kita-Schließungen an. Wo sehen Sie eine Notwendigkeit für solche Schließungen, da doch die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung bei Kindern nur bei 0,002 Prozent liegt? (https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.30.21267048v1)

3. Wenn es um den Schutz der Risikogruppen geht, warum werden eben diese NICHT ausgenommen, also vorerkrankte und Menschen ab 60 (laut RKI)?

4. Das größte Rätsel: Gesetzt den Fall, die o.g. Gruppen wären tatsächlich vulnerabel: Wie soll ein Test sie schützen? Wäre es nicht sinnvoller, deren Kontaktpersonen kostenlos zu testen, so wie es auch bei den Besuchern von Ü60-Jährigen sinnvollerweise entschieden wurde?

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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung.

Glücklicherweise haben die meisten Kinder, wie Sie richtig erkennen einen milden Verlauf. Dennoch tragen Sie das Virus weiter und die Ansteckungsraten sind höher. Außerdem sind Impfungen hier aktuell erst ab dem 5. Lebensjahr empfohlen. In den USA werden seit einigen Tagen auch Kinder unter 5 geimpft (https://www.zeit.de/gesundheit/2022-06/pandemie-coronavirus-impfung-kinder-usa?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F). 

Wie schon in meiner vorherigen Antwort erläutert, hätte ich eine Weiterführung kostenfreier Test begrüßt. Denn die Testungen von Kontaktpersonen vulnerabler Gruppen, und da gebe ich Ihnen Recht, sind durchaus wichtig.

Im Zuge der aktuellen Entscheidung werden schwangere Frauen (zu Beginn der Schwangerschaft) zur vulnerablen Gruppe hinzugezählt.

Folgende vulnerable Bevölkerungsgruppen können einen Bürgertest auch weiterhin kostenlos beziehen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html): 

  • Kinder bis 5 Jahre
  • Schwangere im ersten Trimester
  • Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Jene, die sich nicht impfen lassen können

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne direkt bei mir unter niels.annen@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen,

Niels Annen

 

 

 

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