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Niels Annen
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Frage von Benedikt H. •

Frage an Niels Annen von Benedikt H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Annen,

vorab vielen Dank, dass Sie diese Plattform nutzen um sich der Öffentlichkeit zu "stellen".

Meine Frage betrifft das meiner Meinung nach sehr zweifelhafte Anliegen von Frau von der Leyen Kinderpornoseiten nicht mehr erreichbar zu machen. Dass die Umsetzung schlecht ist, ist mittlerweile bekannt, mit nur wenigen Klicks kann jeder ernsthaft interessierte sich die Server wieder zugängig machen.
Eben habe ich ein Interview mit Christian Bahls, einem der Gründer von Mogi (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) gelesen. (Zu lesen auf tagesspiegel.de: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Missbrauch-Internet-Pornografie-Kinderpornografie;art122,2774952 )

Er hat eine sehr treffende Formulierung benutzt: "Sie können natürlich vor das Bild ein Laken hängen, das Bild aber hängt dann noch immer dort."
Das ist absolut richtig. Außerdem weist er darauf hin, dass es in Kiel vermutlich 18 Server mit kinderpornografischen Inhalten gibt, allerdings trotz mehrmaliger Hinweise darauf nichts getan wird, um diese zu schließen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Meine einfache Frage lautet: Weshalb wird nichts getan?

Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Hielscher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hielscher,

vielen Dank für Ihre Mail und ihre kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist abscheulich. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat leider besonders im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen – und die Opfer werden immer jünger.

Wir können als Politiker nicht tatenlos zusehen, wie Kinderpornografie über das Internet verbreitet wird. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Im Ausland ist dieser direkte Zugriff aber nicht möglich. Wir müssen daher versuchen, den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und dabei den rechtsstaatlichen Gründsätzen zu genügen. Dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können, bestreite ich gar nicht. Wenn man das Bild hinter dem von Ihnen zitierten Laken nicht mehr sieht, ist das auch sicher noch nicht die beste Lösung. Allerdings geht es mit der Sperre auch nicht um ein neutrales Laken. Die Stopp-Seite hilft dabei, die Hemmschwelle zu Kinderpornografieseiten, die in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder deutlich zu erhöhen.

Sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet müssen wir mit der gebotenen Sensibilität behandeln. Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich aber nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Eins ist allerdings klar: Um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen, brauchen wir weitere Schritte. Die SPD-Fraktion hat daher Anfang Mai einen 10-Punkte-Plan beschlossen, der ein umfassendes Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vorgelegt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt näher bringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Niels Annen

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