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Niels Annen
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Frage von Jens Z. •

Frage an Niels Annen von Jens Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Annen,

gibt es einen verbesserten Verbraucherschutz vor "Telefon-Werbung"? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Firmen (auch aus der EU) ständig, trotz ausdrücklicher Ablehnung, anrufen? Es ist den Callcentern egal ob ich freundlich oder unfreundlich um Einstellung der Anrufe bitte.

Warum wird die Art des Marketing nicht generell verboten?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Zink

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zink,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Telefonwerbung. Ich kann Ihren Ärger über die immer wieder auftretenden, unerwünschten Anrufe sehr gut verstehen.

Schon seit 2004 sind Anrufe ohne vorherige Einwilligung der Angerufenen im Rahmen von Kaltakquisen und zu Werbezwecken verboten. Wahrscheinlich hat aber jede und jeder von uns schon dieselbe Erfahrung gemacht wie Sie – dieses Verbot hält die Dialog-Marketing-Firmen nicht unbedingt davon ab, Sie weiterhin anzurufen.

Daher hat die Bundesregierung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ einen weiteren Schritt unternommen, um den Verbraucherschutz in Sachen Telefonmarketing weiter zu verbessern. So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur vor den lästigen Anrufen, sondern auch vor untergeschobenen oder aufgedrängten Verträgen schützen.

Der Gesetzesentwurf wird zur Zeit auf parlamentarischer Ebene beraten; zuletzt hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages in seiner Sitzung vom 28. Januar 2009 mit der Gesetzesvorlage befasst. Die Anmerkungen, die Anregungen und die Vorschläge von Verbraucherorganisationen, die zu dem Gesetzesentwurf ihre Stellungnahmen abgegeben haben, werden in diesen Diskussionsprozess natürlich eingebunden.

Im Wesentlichen wollen wir mit dem neuen Gesetz erreichen, dass

- unerlaubter Telefonwerbung nur noch dann zulässig ist, wenn die vorherige, ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vorliegt,

- das Widerrufsrecht verbessert und ausgeweitet wird,

- Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die bisher angeschobenen und umgesetzten Gesetzesvorhaben bedeuten aus meiner Sicht bereits ein faktisches Verbot des unerwünschten Telefonmarketings. Den Telekommunikations-Kanal zu Zwecken der Kundenpflege und zur Kundenbetreuung ganz zu verbieten, halte ich nicht für sinnvoll - wichtig ist aber, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden, ob sie per Telefon angesprochen werden möchten.

Wie Sie selbst schon beobachtet haben, reichen Gesetze allein manchmal nicht aus. Daher ist neben den gesetzlichen Änderungen auch der einzelne Verbraucher gefragt, sich gegen aggressive Vermarktungsstrategien wie die unerwünschte Telefonwerbung zu wehren. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen stellen dazu unterschiedliche Hilfsmittel bereit.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unerwünschten Werbeanrufen auf der politischen Tagesordnung bleibt, bis wir eine zufriedenstellende Lösung erreicht haben.

Anbei finden Sie noch einige weiterführende Links zum Gesetzesvorhaben sowie eine Vorlage für Verbraucher, die sich gegen unerwünschte Anrufe wehren möchten:

http://www.bmj.bund.de/cold-calling

http://www.vzbv.de/go/themen/8/index.html

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/22192A.pdf

Ich hoffe, Ihre Frage beantworten zu können und grüße Sie herzlich,

Niels Annen

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