Frage an Niels Annen von Bernhard S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Annen,
Sie haben aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert, aber offenbar nichts dabei gefunden, für eine Verlängerung des Kosovo-Einsatzes der Bundeswehr zu stimmen und Bundeswehrsoldaten in lebensgefährliche Einsätze zu schicken. Wie können Sie Ihr Abstimmungsverhalten ethisch rechtfertigen? Haben Sie etwa Gewissensgründe vorgeschoben, um den Wehrdienst aus "gewissen Gründen" zu verweigern?
Mit verbindlichem Gruß!
Bernhard Schroeter
Sehr geehrter Herr Schroeter,
den Wehrdienst zu verweigern, ist eine persönliche Gewissensentscheidung, die jedem Wehrpflichtigen in der Bundesrepublik möglich ist. Die Entscheidung über Auslandseinsätze ist jedoch eine politische Entscheidung, die die Abgeordneten zum Wohl der Gesamtbevölkerung treffen müssen. Daher vergleichen Sie zwei sehr unterschiedliche Sachverhalte miteinander.
Wie Sie aber sicherlich wissen, werden lediglich Soldaten in Auslandseinsätze geschickt, die sich freiwillig über die Grundwehrdienstzeit hinaus verpflichtet haben und die damit in zweifacher Hinsicht keine persönliche Gewissensentscheidung geltend gemacht haben, die gegen ihren Einsatz im Ausland sprechen würde. Auch in dieser Hinsicht widerspricht mein Abstimmungsverhalten meiner Entscheidung nicht, selbst statt Wehrdienst Zivildienst zu leisten. Zu all diesen Entscheidungen stehe ich voll und ganz ein.
Mit freundlichen Grüßen,
Niels Annen