Frage an Niels Annen von Achim G. bezüglich Gesundheit
Zur rechtlichen Gleichstellung von Getesteten, Geimpften und Genesenen:
Medizinisch ist es richtig, Genesen und Geimpfte gleichzustellen, denn sie haben vergleichbare Häufigkeiten dabei, sich und andere anzustecken.
Diese aber mit Getesteten gleichzustellen wirft einige Fragen auf:
2) Wie vermeiden wir eine Überlastung des Gesundheitssystems durch das Ausstellen der Genesungsbescheinigungen?
Grundlage für die Genesungsbescheinigungen müsste eine Blutuntersuchung auf Antikörper sein.
Weil 20% der Infizierten symptomfrei bleibt, muss auch Symptomfreien diese Untersuchung angeboten werden.
Diese Untersuchungen müssen von den Leuten durchgeführt werden, die sich jetzt eigentlich um die Impfungen kümmern sollen.
Eine Überlastung dieser Stellen und eine Behinderung der Impfkampagne durch die Bluttests für potentiell Genesene halte ich deswegen für kaum vermeidbar.
Sehr geehrter Herr Gehrke,
vielen Dank für Ihre Mail.
Die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus, um als genesene Person zu gelten. Daher würde er auch nicht als Genesungsbescheinigung herangezogen. Nach derzeitigem Kenntnisstand des RKI lässt ein serologischer Nachweis über SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu. Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern schließt die Infektiosität eines Patienten daher nicht aus. Wie lange und wie robust nach SARS-CoV-2-Infektion messbare Antikörper vorliegen, ist derzeit unklar. Bislang fehlen systematische Studien, die eine Beurteilung der mit einem Schutz vor einer Reinfektion oder gar erneuten Erkrankung verbundenen Antikörpertiter erlauben. Erforderlich ist also immer die Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses mit Datum.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen, MdB