Frage an Niels Annen von Achim G. bezüglich Gesundheit
Zur rechtlichen Gleichstellung von Getesteten, Geimpften und Genesenen:
Medizinisch ist es richtig, Genesen und Geimpfte gleichzustellen, denn sie haben vergleichbare Häufigkeiten dabei, sich und andere anzustecken.
Diese aber mit Getesteten gleichzustellen wirft einige Fragen auf:
1) Wie bescheinigen wir Genesenen fälschungssicher ihre Genesung?
Bisher gibt es dafür keinen Standards, weder in Deutschland noch in der EU.
Sehr geehrter Herr Gehrke,
vielen Dank für Ihre Mail.
In Deutschland ist inzwischen die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschlossen und in Kraft getreten. Darin ist der Beleg über eine Genesung folgendermaßen geregelt. Es heißt in §2 Abs. 5: „…ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion (positive Testung) mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 liegt dann vor, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR Test) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt….“ Ein serologischer Nachweis ist nicht ausreichend.
Dabei kann bei genesenen Personen nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und den Einschätzungen des RKI nur von einer Immunisierung von maximal sechs Monaten ausgegangen werden.
mit freundlichen Grüßen
Niels Annen, MdB