Frage an Niels Annen von Christoph W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Annen,
diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokrat diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht an mich.
Ich gebe Ihnen Recht, dass der Föderalismus in Deutschland gemäß Grundgesetz nicht abgeschafft werden kann. Das ist auch gut so. Gesetzesänderungen erfordern eine Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Durch dieses Vorgehen wird ebenfalls deutlich, dass Sie keine Abschaffung des Föderalismus zu befürchten haben.
Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht einheitliche Regelungen im ganzen Land vor. Wir wollen damit die dritte Welle brechen und die Lage wieder in den Griff bekommen. Die letzten Wochen haben für viel Verwirrung in der Bevölkerung gesorgt und waren nicht so effektiv wie erhofft. Die Infektionszahlen steigen leider weiter und viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht mehr genau, was denn nun in ihrem Landkreis aktuell gilt. Die Krankenhäuser sind überlastet und täglich sterben immer noch zu viele Menschen an dem Virus. Wir als SPD setzen uns dafür ein, dass die Arbeitgeber mehr in die Pflicht genommen werden müssen, um die Ansteckungszahlen in Betrieben zu senken. Viele Familien haben eine Doppelbelastung mit Homeschooling und der eigenen beruflichen Tätigkeit. Daher weiten wir den Rechtsanspruch des Kinderkrankentagegeld aus, um für mehr Entlastung zu sorgen. Wir fordern Hilfspakete um Kindern -und Jugendlichen Nachhilfen zu ermöglichen und den versäumten Unterrichtsstoff aufholen zu können, sowie eine Förderung der sozialen Arbeit in Bildungseinrichtungen.
Es ist unser aller Wille diese Pandemie endlich zu beenden und wir zurück in unser gewohntes Leben finden. Dafür ist die Änderung des Infektionsschutzgesetz notwendig.
Mit freundlichen Grüßen,
Niels Annen, MdB