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Niels Annen
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Frage von Christoph M. •

Frage an Niels Annen von Christoph M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Annen,

wie Sie wissen, gibt es in freiheitlichen Ländern keine polizeiliche Meldepflicht.
Sie hätten ja laut Presse gegen diese mit Bedacht vom Obrigkeitsstaat geschaffene Pflicht "verstoßen", und man bezieht es nicht auf eine steuerliche Angelegenheit.
Auch ohne diese Meldepflicht und die dort unter keinem Datenschutz vorliegenden Daten wäre z-B. eine moderne Verwaltung möglich. Muss allen Behörden inkl. Gerichten z.B. die Familienhistorie eines Untertanen (z.B. jüdische Großmutter oder Angehöriger Sinti/Roma, oder behindert, das wird ja dort gespeichert) zugänglich sein?

Freundliche Grüße
Christoph Müller-Forwerk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller-Forwerk,

vielen Dank für Ihre Frage zur Meldepflicht.

Das Bundesmeldegesetz und die darin enthaltenen allgemeinen und besonderen Meldepflichten widersprechen aus meiner Sicht nicht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mir ist auch nicht bekannt, dass die zuständigen Bundesministerien des Inneren (BMI) sowie der Justiz und des Verbraucherschutzes (BMJV) oder das Bundesverfassungsgericht hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten würden.

Der Schutz der persönlichen Daten und unter welchen Voraussetzungen Datensätze zu BürgerInnen an andere Behörden oder Dritte herausgeben dürfen, ist im Melderecht detailliert und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze geregelt. In § 3 Bundesmeldegesetz steht welche Daten in den Melderegistern gespeichert werden. Diese beschränken sich auf den Partner und die Kinder. In vielen Fällen bestehen klar geregelte Widerspruchsmöglichkeiten. Eine Weitergabe darf nur für gesetzlich geregelte Zwecke erfolgen und muss für die Aufgabenerfüllung der anfordernden Stelle erforderlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

 

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