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Niels Annen
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Niels Annen von Jürgen K. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag sehr geehrter Herr Annen,

wird durch das eingebrachte Erbschaftssteuergesetz aufgrund der
Nichteinbeziehung von Leiharbeiterlohnsummen und der Lohnsummen von ausländischen Tochtergesellschaften der weitere Abbau von Erwerbsarbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland willentlich oder unabsichtlich verursacht?

In diesem Zusammenhang interessiert es mich auch, ob die durch das Gesetz zur Modernisierung des Investitionswesens bewirkten Anreize zu finanzspekulativer Wirtschaftstätigkeit wissentlich beschlossen wurde und die damit verbundenen Nachrangigstellung von Erwerbstätigkeiten im Sektor der güterproduzierenden Wirtschaft bewusst in Kauf genommen wurde, um der Intensivierung der Finanzwirtschaft zu fördern.

Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Jürgen Klinger

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Sehr geehrter Herr Klinger,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Erbschaftssteuergsetz und zum Investmentänderungsgesetz.

Der Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts sieht eine weitgehende Entlastung von Betriebsvermögen vor. Ziel ist es, damit den Generationenübergang in den Betrieben zu erleichtern und auf diese Weise insbesondere auch die betroffenen Arbeitsplätze zu sichern. Im Rahmen der Lohnsummenregelung bleiben Leiharbeitsverhältnisse ausgeklammert, weil diese Arbeitnehmer nicht dem Betrieb, dem sie überlassen werden, angehören. Ihre Lohnsumme wird bereits in dem überlassenden Betrieb erfasst. Die Lohnsumme ist außerdem auf den Europäischen Wirtschaftsraum begrenzt. Diese Maßnahme korreliert mit den geplanten Begünstgungen für Betriebsvermögen im Europäischen Wirtschaftsraum. Verlagerungen aus diesem Wirtschaftraum in das übrige Ausland gehen daher zu Lasten der maßgeblichen Lohnsumme. Durch diese kurz skizzierten Regelungen soll einem Abbau von Erwerbsarbeitsplätzen gerade entgegengewirkt werden.

Das neue Investmentänderungsgesetz führt unter anderem Infrastrukturfonds und sog. „Sonstige Sondervermögen“als neue Finanzprodukte ein. Hedgefonds als „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ gibt es in Deutschland bereits seit 2004. Durch die Infrastrukturfonds wird es künftig Investmentfonds möglich, in öffentlich-private Partnerschaftprojekte (ÖPP) zu investieren. Damit erhalten auch private Anleger die Möglichkeit, am ÖPP-Markt teilzuhaben. Zudem werden neue Impulse für Investitionen z.B. im Infrastrukurbereich ermöglicht. Auch die Hedgefonds sind regulierte Finanzprodukte und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. In Deutschland gelten hohe Anlegerschutzstandards; die Zahl der Hedgefonds und das Marktvolumen sind im internationalen Vergleich eher gering.

Ich hoffe, dass ich Ihre Befürchtungen hinsichtlich der beiden genannten Gesetze etwas entkräften konnte. Bei weiterführenden Fragen zu finanzpolitischen Themen bitte ich Sie, sich an das Bundesministerium für Finanzen oder meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzausschuss zu wenden.

Mit freundlichem Gruß nach Schnelsen
Niels Annen

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