Frage an Niels Annen von Frank L. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
heute ist erneut ein "quasi" Lock-Down zur Covid19 Pandemie für weiter Teile der dt. Gesellschaft kommuniziert worden. Meine Fragen:
Sind Sie als Parlamentarier in die Entscheidung einbezogen und haben Sie hierzu ihre (meine) Stimme abgegeben?
Falls nein, - was tun sie um die Beteiligung des Parlaments herzustellen ?
Falls das Ihrer Meinung nach nicht notwendig ist: - wieso nicht, zumal die Pandemie bereits seit Monaten ausgerufen ist und alle notwendigen prozesualen Vorbereitungen für einen demokratischen Prozess vorliegen sollten. (Falls nein, wieso noch nicht, wann ist es soweit).
Ein echter Notstand ohne Parlamentsbeteiligung bei den akt. Infektionszahlen (500 Tsd. von 82Mio. Bürgern / klein 1%; Auslastung Intensiv-Betten mit Covid 19 / kleiner 10%; Mortabilitätsraten deutlich geringer als im Frühjahr) nicht klar ersichtlich. Und das (mein) Vertrauen, dass die "Regierung" alles richtig macht, nach den div. Korrekturen durch Gerichte auch nicht sehr ausgeprägt ist, sollte nachvollziehbar sein.
Ich fordere Sie auf, sich für Ihre / meine Beteiligung am demokratischen Entscheidungsprozess im Parlament einzusetzen, notfalls auch gegen einen mögl. Fraktionszwang. Demokratie funktioniert auch während einer Pandemie !? (oder doch wieder nur übrer die Straße unter Anleitung dubioser Charaktere).
MfG
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden und werden in den demokratischen Entscheidungsprozess einbezogen und fortwährend beteiligt. Vor allem das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz gibt konkrete rechtliche Leitplanken vor.
Zukünftig muss die Bundesregierung den Bundestag regelmäßig über die Entwicklung der epidemischen Lage unterrichten (§5 Abs. 1 Nr. 1, IfSG), was ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle ist. Ein informiertes Parlament kann kritische Fragen stellen, konkrete Positionen beziehen und, wenn nötig, die Bundesregierung zum Handeln auffordern. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Beschluss des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes nicht die Kompetenzen der Bundesregierung erweitert. Diese Kompetenz obliegt unverändert (wie in §28 Absatz 1 IfSG beschrieben) den Ländern bzw. den vor Ort zuständigen Behörden. Vielmehr hat der Bundestag mit diesem Gesetz den gesetzlichen Rahmen vorgegeben und damit der Anforderung hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in einer solchen Angelegenheit (Art. 74 Abs. 19 GG) sowie den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts (Art. 80 Abs. 1 Satz 1 u. 2 GG) entsprochen.
Es ist sicherlich auch richtig, dass die Mortalitätsrate in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch relativ gering ist. Das haben wir bisher durch unser gutes Gesundheitssystem und durch entschlossene Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung erreicht. Zu den seriösen Studien, die die Gefahr belegen, die vom Corona-Virus ausgeht, gehören u.a.:
1. Excess Deaths Associated with COVID-19, Centers for Disease Control and Prevention
2. A systematic review and meta-analysis of published research data on COVID-19 infection fatality rates, In: International Journal of Infectious Diseases
Für uns alle, Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker, aber auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ist Covid-19 eine neue Krankheit, zu der uns wenig bis keine Erkenntnisse vorliegen. Wir lernen jeden Tag dazu. Und deswegen muss auch immer wieder eine Neujustierung von Entscheidungen möglich sein und nicht als Schwäche ausgelegt oder mit Vertrauensverlust belegt werden.
Grundsätzlich ist der Kampf gegen das Corona-Virus immer noch auch ein Wettlauf gegen die Zeit. Das Infektionsgeschehen kann sich rasch und exponentiell verändern, was auch unser gutes Gesundheitssystem an seine Grenzen bringen könnte. Deswegen musste jetzt – insbesondere auch angesichts des nahenden Winters – rasch Rechtsklarheit geschaffen werden. Der Deutsche Bundestag hat über die vergangenen Monate kontinuierlich an der Eindämmung der Pandemie gearbeitet. Es fanden alle Beratungen in den Ausschüssen, Fraktionen und im Plenum regulär statt, ehe abgestimmt und Maßnahmen ergriffen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen