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Niels Annen
SPD
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Frage von Melanie B. •

Frage an Niels Annen von Melanie B. bezüglich Energie

Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es in seiner jetzigen Version signifikant hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Euro kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere, weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder und Enkel !

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Der beschlossene Kohleausstieg ist ein Erfolg für uns, der von harten Verhandlungen mit den Unionsparteien geprägt war. Wir konnten beispielsweise durchsetzen, dass der von Ihnen erwähnte frühere Ausstieg auch vor 2038 entschädigungsfrei möglich ist. Daher habe ich für das Gesetz gestimmt.

Ich zitiere meinen Kollegen Dr. Matthias Miersch, der als unser umweltpolitischer Sprecher an den Verhandlungen beteiligt war: "Als erstes hochindustrialisiertes Land steigt Deutschland gesetzlich fixiert aus Atom und Kohle aus. Wir haben lange verhandelt. Nun ist es uns gelungen, alle Interessen bestmöglich zusammenzubinden.

Der Kohleausstieg ist ökologisch, sozial und rechtssicher: Ein früherer Ausstieg vor 2038 ist möglich. Wir helfen den Beschäftigten der Kohlewirtschaft mit dem Anpassungsgeld. Wir unterstützen den Strukturwandel in den betroffenen Regionen mit über 40 Milliarden Euro. Wir verankern den Ausstieg rechtssicher im Kohleausstiegsgesetz und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Mit den Umrüstprogrammen investieren wir in die Zukunft unserer Energieversorgung, denn als hochindustrialisiertes Land können wir nicht von heute auf morgen den Schalter umlegen. Wir müssen erst Alternativen schaffen, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Der nächste Fokus muss auf den erneuerbaren Energien liegen: Direkt nach der Sommerpause sollten wir die Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes beschließen."

Als Hintergrund sind für Sie eventuell noch folgende Informationen interessant: Deutschland soll und wird spätestens 2050 klimaneutral sein. Dafür müssen die Treibhausgasemissionen in allen Bereichen reduziert werden, einschließlich der Energiewirtschaft, der Industrie, dem Verkehrssektor, dem Gebäudebereich und der Landwirtschaft. Um das zu erreichen, hat Deutschland erstmals die Klimaziele einschließlich eines Kontrollmechanismus in einem Klimaschutzgesetz rechtlich verankert. Zudem sieht das Kohleausstiegsgesetz in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032 Überprüfungszeitpunkte vor, die auch die Einhaltung der Klimaschutzziele beinhalten.

Der Kohleausstieg ist ein hochkomplexes Vorhaben, das sehr viele Interessen berührt. Im Verfahren wurde versucht, allen Interessen gerecht zu werden. Dazu wurde auf Initiative der SPD die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) eingesetzt. In der KWSB ist es gelungen, einen von einer breiten Mehrheit getragenen gesellschaftlichen Kompromiss unter Einbeziehung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu erzielen. An der Erarbeitung der Empfehlungen beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft, von Industrieverbänden, Gewerkschaften, Umweltverbände und der Wissenschaft. Im Ergebnis wird Deutschland als erstes hochindustrialisiertes Land in dieser Form gesetzlich fixiert aus Atom und Kohle aussteigen.

Wir können den Schalter aber nicht einfach umlegen und die Kraftwerke von heute auf morgen abschalten: das würde sehr hohe Entschädigungen für die Betreiber bedeuten, da diese sich auf ihre Genehmigung berufen können. Aber bereits Ende dieses Jahrs wird der erste Block eines Braunkohlekraftwerks vom Netz gehen. Danach werden bis Ende 2022 insgesamt weitere acht der ältesten Kraftwerksblöcke abgeschaltet. Für den Klimaschutz bringt das rund 20 bis 25 Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr. Zusammen mit weiteren Stilllegungen kleinerer Kraftwerke können die verbleibenden Braunkohlekapazitäten, wie von der KWSB empfohlen, bis Ende des Jahres 2022 von 20 GW auf 15 GW reduziert werden. Bis zum Jahr 2030 wird die Kapazität mehr als halbiert.

Die Steinkohlekapazitäten werden schrittweise bis auf 8 Gigawatt im Jahr 2030 reduziert. In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob die für die Zeit nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen von Braun- und Steinkohlekraftwerken um jeweils drei Jahre vorgezogen werden und damit das Ausstiegsjahr 2035 erreicht werden kann. Erfolgt diese Entscheidung rechtzeitig – so mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken vereinbart – kann dieses Vorziehen des Ausstiegs ohne weitere Entschädigungen erfolgen. Auch ein Ausstieg vor 2035 bleibt weiterhin möglich. Unterm Strich ist ein stetiger Pfad für die Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken sichergestellt und damit die Empfehlungen der KWSB nach einer möglichst stetigen Stilllegung umgesetzt und die Kohleverstromung in Deutschland wird spätestens 2038 in Deutschland beendet sein.

Wir, die SPD, fordern parallel den Ausbau der Erneuerbaren Energien schneller voranzutreiben. Ein wichtiger Schritt muss dazu im Herbst mit einer umfassenden Novelle des EEG erfolgen. Die KWSB hat diesen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt unter Einbindung aller Betroffenen diskutiert und einen guten Kompromiss erarbeitet. Es wurde lange verhandelt, damit sich dieser Kompromiss auch im Gesetz abbildet: Nun ist es gelungen, alle Interessen bestmöglich zusammenzubringen. Der Kohleausstieg ist mit diesem Gesetz ökologisch, sozial und rechtssicher. Ein entschädigungsfreier Ausstieg vor 2038 bleibt weiterhin möglich. Den Beschäftigten der Kohlewirtschaft wird mit dem Anpassungsgeld geholfen. Der Strukturwandel in den betroffenen Regionen unterstützt. Der Ausstieg ist rechtssicher im Kohleausstiegsgesetz verankert und es werden belastbare Rahmenbedingungen für die Unternehmen geschaffen.

Mit besten Grüßen

Niels Annen

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