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Niels Annen
SPD
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Frage von Christoph W. •

Frage an Niels Annen von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Annen,

mich würde interessieren, wie sie zum aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes stehen? Diese schränkt ja künftig auf Grund fehlender Impfung oder eines Immunitätsnachweis die jeweiligen Grundrechte, wie z.b. Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ein. Wie ist dies noch mit der Demokratie vereinbar?
Zahllose Virologen und Epidemiologen sehen die Zahlen und Einschränkungen die auf Empfehlung vom RKI und Herrn Drosten gemacht werden als kritisch an. Trotzdem werden diese Themen nicht diskutiert, sondern diese Fachleute in den Medien als "Verschwörungstheoretiker" diskreditiert. (z.B. Wolfgang Wodarg, SPD, ex MdB). Sind wir schon so weit von der Demokratie weg, dass man diese Diskussionen nicht mehr in der Öffentlichkeit führen darf? Die Meinungsfreiheit ist doch eine der wichtigsten Eckpunkte der Demokratie, dazu gehört auch, dass andere Meinung betrachtet und öffentlich diskutiert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

C. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen. Hier wird ein Szenario heraufbeschworen, das es nicht gibt. Die von Ihnen befürchteten Grundrechteinschränkungen werden also nicht eintreten.

Wir als SPD-Bundestagfraktion haben uns außerdem gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen. Es ist zwar für Medizinerinnen und Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ich ist. Auch nach einem ggf. möglichen und positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.

Sollte zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 möglich sein, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fall. Entscheidend ist, dass daraus keine Stigmatisierung entstehen darf. Der Gesetzgeber hat dann darauf zu achten, dass für diese Personen keine anderen Freiheits- oder Persönlichkeitsrechte gelten. Und das werden wir auch tun.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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