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Niels Annen
SPD
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Frage von Dennis P. •

Frage an Niels Annen von Dennis P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Annen,

ich beziehe mich auf Ihre Aussagen zum Bundestrojaner:

Sie schreiben:
"... auch heute [würden] schon Computer und Festplatten beschlagnahmt werden."

Es wurde nach dem Verständniss für die "Dimension" des Einsatzes solcher Massnahmen wie dem Bundestrojaner gefragt.

Massnahmen der Online-Überwachung wie von Minister Schäuble gefordert, haben doch gerade das fomulierte Ziel, die ´virtuellen Hausdurchsuchung´ im Verdeckten zu vollziehen.

Dies gilt bei keiner ordentlichen Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung von Computern. Da ist es faktisch gar nicht möglich ohne Kenntniss des Betroffenen diese Massnahmen durchzuführen.

Der ´Bundestrojaner´ ist also eher mit der Telefonüberwachung zu vergleichen. Und diese hat immer drastischere Ausmasse angenommen, mit Unterstützung vieler SPD-Politiker, gleiches ist wohl bei der Online-Überwachung zubefürchten:

Sie ist mit wenig Personaleinsatz, ohne echte Kontrollmöglichkeit durch ´Dritte´ und in den umfangreichen Möglichkeiten zur Informationsgewinnung, sehr aktraktiv für die Ermittler.

Es gab im Jahre 2004 in Deutschland etwa 20 Millionen abgehörte Telefon-Gespräche in etwa 42 508 Abhörmassnahmen. In den USA, mit einer etwa 3mal so großen Bevölkerung als in Deutschland, waren es im selben Zeitraum 1773 von Bundes- und Staatengerichte genehmigte Abhörmassnahmen.

[Quelle: http://www.heise.de/ct/06/11/060/ , der Autor bezieht sich auf Ergebnisse der Bundesnetzagentur, des Max-Planck-Institits, der Uni Bielefeld und des kriminologischen Instituts der Uni Münster]

Sie schreiben weiterhin, das es mit der SPD niemals einen Staat gäbe, der jedes Wort, das seine Bürgerinnen und Bürger im privaten Raum sprechen, mithören wird?

Wenn Sie es wortwörtlich meinen, dann sind wir davon tatsächlich noch von diesem Zustand entfernt. Was Sie inhaltlich damit meinen, das ist in Deutschland längst geschaffene Tatsache.

Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund allgemein zur Frage der ausgedehnten Überwachungsmassnahmen in Deutschland?

D. Pergol

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pergol,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mich nochmals auf meine Position zur Online-Durchsuchung ansprechen.

Zu Ihren Fragen möchte ich Folgendes antworten: Auf das Drängen der SPD hin hat Bundesinnenminister Schäuble die Durchführung von Online-Durchsuchungen sowie weitere Entwicklungsarbeiten für Online-Durchsuchungen gestoppt. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht derzeit keine Rechtsgrundlagen für die sog. Online-Durchsuchungen. Sie lehnt diese aber nicht grundsätzlich ab.

Ich teile Ihre Ansicht, dass heimliche Durchsuchungen des PCs einen schwerwiegenden Eingriff des Staates in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Es darf jedoch keine rechtsfreien Räume geben, in denen Spuren begangener Verbrechen oder Anhaltspunkte für die Planung künftiger Verbrechen vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt sind. Hierfür bedarf es im Zweifelsfall der sog. Online-Durchsuchungen. Diese Maßnahmen müssen jedoch an hohe rechtsstaatliche Hürden (z.B. richterlicher Durchsuchungsbeschluss) gebunden werden. Die Intensität der heimlichen Maßnahme macht allerdings höhere rechtstaatliche Hürden als bei einer offenen Durchsuchung erforderlich.

Das praktische Bedürfnis nach einer Neuregelung der Online-Durchsuchung werden wir jedoch zuvor abzuklären haben.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufrieden stellend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen, MdB

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