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Niels Annen
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Frage von Christoph S. •

Frage an Niels Annen von Christoph S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Niels Annen

einerseits hat der deutsche Bundestag des Recht, über Kriegseinsätze der Bundeswehr abzustimmen, d.h. auch, diese abzulehnen.

Andererseits ist die Grundsatzentscheidung schon auf Regierungskonferenzen gefallen. Wenn also die anderen Regierungen einen Kampfeinsatz fordern, ist dann der Bundestag ihrer Meinung nach wirklich noch frei, "nein" zu sagen? Oder wird eher eine Ablehnung verstanden als Ausdruck mangelnder Bündnistreue?
Ist damit nicht das Beschlussrecht des Bundestages nur rein formaler Natur?

pace e bene
C.S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Strebel,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie in Frage stellen, dass die Bundestagsabgeordneten über Kriegseinsätze der Bundeswehr tatsächlich frei entscheiden können.

Sie haben Recht, dass die Handlungsfreiheit des Bundestages in gewissem Sinne durch internationale Verpflichtungen eingeschränkt ist. Dies ist jedoch die natürliche und unweigerliche Folge von Bündnissen und außenpolitischem Regierungshandeln.

Dennoch können Sie sich sicher sein, dass jeder Kriegseinsatz der Bundeswehr im Vorfeld genau geprüft wird. Keiner meiner Kollegen macht sich eine solche Entscheidung leicht. Abstimmugen über Kriegseinsätze sind immer Gewissensentscheidungen, bei denen kein Abgeordneter an Zusagen der Regierung oder an Fraktionsentscheidungen gebunden ist.

Dementsprechend lehne ich einen Einsatz deutscher Soldaten im Ausland ab, wenn ich der Ansicht bin, ihn nicht verantworten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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