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Frage von Gabriele E. •

Frage an Niels Annen von Gabriele E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Annen,

Zwei meiner erwachsenen Kinder studieren in Hamburg und müssen nun ( wenn sie sich nicht schon vor Berufseintritt hoch verschulden wollen) mittels der ohnehin zum Überleben erforderlichen Nebenbeschäftigungen versuchen, die ab sofort jeweils jährlich neu anfallenden Studiengebühren inkl. Semesterbeitrag von 1.500 EURO zusätzlich zu ihren normalen Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ein hartes Brot!

Durch die Gesetzesänderung werden außerdem beide nur noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten (vorher bis 27).

Hierzu nun meine drei Fragen:

1. Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge beim Kindergeld beträgt bisher jährlich 7.680 EURO, sonst wird das Kindergeld gestrichen. Wird diese Höchstgrenze sinnvollerweise um die neuen Semestergebühren erhöht? Oder kommt es schon hier zu einer Ungleichbehandlung Hamburger Studenten mit denen in Bundesländern OHNE
Studiengebühren?

2. Ist diese Höchstgrenze BRUTTO oder NETTO (ich meine, es gab dazu kürzlich ein Gerichtsurteil ?). Sie dürfte nur ´Netto´ sein, denn es werden ja auch für geringfügige Beschäftigungen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt - wie bei z.B. Auszubildenden in Betrieben der freien Wirtschaft. Genau erläutert ist das leider auf den entsprechenden Infoseiten der Familienkasse nicht. Studenten haben ja auch Aufwendungen für Fahrten etc., die sie mit den Semesterbeiträgen bezahlen MÜSSEN. Das Geld steht ihnen dann zum Leben ja nicht mehr zur Verfügung.

3. Wieso erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst für ihre studierenden Kinder zusätzliche Steuervergünstigungen für erhöhten Ausbildungsaufwand (Bücher, PC, Studiengebühren, Fahrtkosten) siehe Internetseiten ´Familienkasse´, und die´normalen´ Arbeitnehmer, die Unterhalt für ihre Kinder zahlen, bekommen diese Vergünstigungen nicht?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Ebert

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Ebert,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte Sie bitten, sich mit meinem Wahlkreisbüro (Tel.: 040-4221090) in Verbindung zu setzen, damit wir diese doch sehr detaillierten Fragen in aller Ruhe persönlich besprechen können. Allerdings muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass ich als Bundestagsabgeordneter eine Rechtsberatung weder leisten kann noch darf.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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