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Niels Annen
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Frage von Florian N. •

Frage an Niels Annen von Florian N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Annen,

ich würde gerne wissen, was unternommen wird, um die Anhänger von demokratischen Parteien in Rußland vor der dortigen staatlichen Represion zu schützen bzw. was unternimmt Deutschland gegen diese anhaltenden Menschenrechtsverletzungen?
Des weiteren würde ich gerne wissen wollen, wieso Demostrationsverbote und der Ausschluß von Parteien bei Wahlen in Rußland unsererseits anscheinend kommentarlos hingenommen werden?
Können politsche Aktivisten aus Rußland, welche vor dem russischen Staat fliehen, in Deutschland politisches Asyl beantragen und würden wir diese Anliegen anerkennen und ihnen das gewähren?
Die Hamburger Stiftung für politsch Verfolgte hat ja beispielsweise Musa Sadulaiew für ein Jahr in Hamburg aufgenommen auch wegen der staatlichen Repressionen.
Gibt es nur Schweigen unsererseits dazu oder finden Aktionen des Menschenrechtsausschusses bloß keinen WIderhall in den Medien?
Und...
Welche Bedeutung hat dieses Thema überhaupt für den Menschenrechtsausschuß, dem Sie angehören?
Alles Gute

Ihr
Florian Nobis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nobis,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Menschenrechtsverletzungen in Russland.

Nach dem brutalen Vorgehen gegen Demonstranten im April dieses Jahres haben deutsche Außenpolitiker parteiübergreifend scharfe Kritik an den russischen Sicherheitsbehörden geübt. Meines Erachtens herrscht im Hinblick auf die Wahlen im nächsten Jahr in Russland eine große Nervosität unter den Verantwortlichen. Es scheint, dass ein Bündnis der oppositionellen Kräfte verhindert werden soll. Ich habe mich dahingehend auch öffentlich zu Wort gemeldet.

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass innerhalb des politischen Dialogs mit Russland Demokratie und Menschenrechte berücksichtigt werden. Russland muss den Weg der Demokratie weiter gehen. Die Kooperation zwischen der Europäischen Union und Russland ist ein entscheidend, um die politischen und wirtschaftlichen Interessen im Sinne der Internationalen Menschenrechte entsprechend umzusetzen. Dieses Jahr werden die Verhandlungen zum Abkommen zwischen der EU und Russland, das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), aufgenommen. Das Abkommen wurde 1997 mit einer Laufzeit von zehn Jahren geschlossen und regelte neben anderen Fragen auch die Einhaltung der Menschenrechte. Dem Deutschen Bundestag liegt ein Antrag – und eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Rahmen ihrer EU-Präsidentschaft positiven Einfluss auf die Achtung der Grund- und Menschenrechte in den Verhandlungen zum PKA zu nehmen. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass der Schwerpunkt der EU-Präsidentschaft die Wahrung der Menschenrechte und die Initiative von Menschenrechtsdialogen sein soll – gerade in Hinblick auf die Situation in Usbekistan und Turkmenistan, aber auch in Tschetschenien, wo die Menschenrechte zum Teil massiv und systematisch verletzt werden.

Sie hatten auch nach den asylrechtlichen Aspekten gefragt. Die Bewilligung eines Asylantrages hängt davon ab, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen - die Staatsangehörigkeit der Antragstellenden spielt also zunächst keine Rolle. Russischen Bürgerinnen und Bürgern wird Asyl gewährt, wenn im Einzelfall die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Eine „Generalklausel“ gibt es aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen

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