Frage an Niels Annen von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Annen!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrte Frau Meyer,
vielen Dank für Ihre Mail. Entschuldigen Sie die späte Antwort – Sie erreichen mich statt auf abgeordnetenwatch besser unter niels.annen@bundestag.de oder mein Wahlkreisbüro unter 040 41 44 99 12.
Es existieren in den einzelnen Bundesländern, so auch in Hamburg, jeweils seit Jahren Gesetze, die den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen verpflichtend machen. Welche Rauchmelder eingebaut werden, wird in den Gesetzen nicht festgeschrieben – einen Zwang zum Funkrauchmelder gibt es also nicht. Welches System genutzt wird, obliegt den Wohungseigentümern.
Als Bundestagsabgeordneter habe ich weder auf die Urteile der Gerichte noch auf die Entscheidungen der Vermieter, welche Rauchmeldersysteme sie verwenden wollen, Einfluss. Wenn Sie aber möchten, wenden Sie sich gerne an meine oben genannten Kontaktdaten, so dass wir über Ihre persönliche Situation sprechen können.
Mit besten Grüßen
Niels Annen
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