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Niels Annen
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Frage von Jens H. •

Frage an Niels Annen von Jens H. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Annen,

Umfragen zufolge will so gut wie niemand im Krankenhaus sterben.

Doch immer noch viel zu oft passiert genau das. Laut Deutschem Evangelischem Krankenhausverband (DEKV) sterben 77 Prozent der Deutschen entweder in einer Klinik oder im Pflegeheim.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article204152876/Tod-im-Krankenhaus-Warum-viele-sterben-wo-sie-nicht-sterben-wollen.html

Warum wird der offensichtliche Wunsch von sehr vielen Menschen ignoriert bzw. nicht automatisch erkannt und erfüllt?
Ist es aus Ihrer menschlichen Sicht nicht selbstverständlich, im eigenen Bett oder zumindest friedlich einschlafen zu dürfen?
Was können Sie persönlich als verantwortlicher Politiker für die Menschen tun bzw. warum fehlt es hier in so besorgniserregender Weise an gesetzlichen Vorgaben, die längstens von den Abgeordneten hätten beschlossen werden müssen???

Beste Grüsse
Hahn

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Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Sorgen zu dem Thema kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich werde mich mit meinen KollegInnenen aus dem Gesundheitsausschuss dazu besprechen.

Was ich außerdem betonen möchte: eine Patientenverfügung könnte Ihnen persönlich dabei helfen, dass Sie nicht gegen Ihren Willen behandelt werden, wenn Sie krank und nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie können sich dazu auf der Homepage des Justizministeriums informieren: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=37

Auch gesetzliche Regelungen sind vorhanden. In § 37b SGB V ist der Anspruch auf "Spezialisierte ambulante Palliativversorgung" (SAPV): für Versicherte, die eine besonders aufwändige Versorgung in einer Zeit begrenzter Lebenserwartung benötigen, geregelt. Die SAPV geschieht in Teams aus Ärzten, Pflegekräften und weiteren Kooperationspartnern und schließt pflegerische, ärztliche Leistungen mit ein. So können Patienten zu Hause in vertrauter Umgebung bzw. vertrauten Einrichtungen der Eingliederungs- oder der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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