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Niels Annen
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Frage von Xaver Philipp S. •

Frage an Niels Annen von Xaver Philipp S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Annen, am 11. Dezember soll der UN-Migrationspakt unterzeichnet werden.

Der UN-Migrationspakt führt zu einem erhöhten Lohndruck und Lohnsenkungen in den Zielländern und zu einen Brain-Drain in den Herkunftsländern.
https://einfache-standards.blogspot.com/2018/11/auenpolitik-un-migrationsabkommen.html

Der UN-Migrationspakt gefährdet die Meinungsfreiheit.
https://einfache-standards.blogspot.com/2018/11/auenpolitik-un-migrationsabkommen_70.html

Und der UN-Migrationspakt ist rechtlich verbindend.
https://einfache-standards.blogspot.com/2018/11/auenpolitik-un-migrationsabkommen_22.html

Nun soll der Bundestag in einer Entschließung feststellen, dass der UN-Migrationspakt "keine einklagbaren Rechte und Pflichten" begründet und außerdem "keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung" habe.
Welche Wirkung eine Bundestagsentschließung hat, steht auf der Website des Bundestags:
"In Entschließungen bringt der Bundestag seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck und/oder fordert die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf. Rechtsverbindlich sind sie nicht. "
https://www.bundestag.de/service/glossar/glossar/E/entschl_antrag/245394

Australien, China, Japan, Südkorea, Israel, Ungarn, Österreich, Belgien, Polen, Bulgarien, Slowenien, Tschechien, Dänemark, Italien, Kroatien, Niederlande, Schweden, Australien und die USA haben sich bereits vom Vertrag verabschiedet.

Ganz allgemein sind viele verunsichert und wünschen sich eine öffentliche Debatte über den Pakt, bevor er unterzeichnet wird.
Man kann verschiedene Ansichten zum Thema Migration haben.
Doch ohne Information, Debatte und Abstimmung, einen derartig grundlegenden Pakt zu unterzeichnen, würde der Demokratie und dem Vertrauen der Bevölkerung in ihr Amt einen schwere Schaden zufügen.
Was werden Sie nun im Interesse Ihrer Wähler wegen des UN-Migrationspaktes tun?

MfG
XP S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

Migrationsprozesse sind eine globale Realität. Deshalb besteht eine der dringendsten Herausforderungen multilateraler Politik darin, diese Prozesse zu ordnen und zu steuern. Dies dient vor allen Dingen dem Zweck, jedwede Form von irregulärer Migration zu vermeiden. Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, GCM) bietet dafür ein hilfreiches Rahmenwerk.

Es ist von zentraler Bedeutung zu betonen, dass der Globale Pakt die nationale Souveränität in migrationspolitischen Fragen wahrt (vgl. Absatz 7 und Absatz 15c). Das bedeutet, dass durch den Globalen Pakt - entgegen anderer, verzerrter Darstellungen - nationale Hoheitsrechte weder eingeschränkt noch übertragen werden. Eine solche Hoheitsübertragung wäre gemäß Art. 24 Abs. 1 GG nur durch Gesetz möglich. Der Globale Pakt wird kein völkerrechtlicher Vertrag sein und entfaltet daher in der nationalen Rechtsordnung keine Rechtswirkung.

Ziel der Regierungen, die den Pakt verhandelt haben, ist es, Migration, die auf irreguläre Weise geschieht, durch verbesserte internationale Zusammenarbeit in geordnete und reguläre Bahnen zu lenken. Reguläre Migration hingegen, an der aufgrund von vielerorts bestehenden demographischen Realitäten und arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen ein Bedarf besteht, soll gestärkt werden. Daraus erwächst weder ein Recht auf Migration noch aufenthaltsrechtliche und grenzpolitische Verpflichtungen für die einzelnen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Mit dem Pakt werden auch keine neuen rechtlichen Kategorien geschaffen, die bestehendes Recht ändern und/oder erweitern soll.

Der Globale Pakt ist ein Baustein der umfassenden Migrationspolitik der Bundesregierung, die diesen als politisches Grundsatzdokument für eine gestärkte, regelbasierte internationale Zusammenarbeit und Ordnung in Migrationsfragen unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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