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Niels Annen
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Frage von Felix S. •

Frage an Niels Annen von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Annen,
Wie konnte ihre Partei in der letzten Legislaturperiode eine Online-Durchsuchung beschließen, obwohl diese klar verfassungswidrig ist?

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert vor allem das Gesetzgebungsverfahren: „Angesichts dieser sehr schwer wiegenden Auswirkungen halte ich es für unverantwortlich, die entsprechenden Überwachungsbefugnisse in einem parlamentarischen Schnelldurchgang ohne Möglichkeit zur gründlichen Prüfung und Debatte zu beschließen.“

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehme.

Tatsächlich ist das fragliche Gesetz innerhalb der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts formuliert worden. Denn für die Zulassung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung gelten seit Inkrafttreten des Gesetzes ebenso strenge Voraussetzungen wie für die schon vorher unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung. Das Gesetz soll der Tatsache Rechnung tragen, dass Verbrecher zunehmend über verschlüsselte Messenger-Dienste miteinander kommunizieren. Bei der Gefahrenabwehr wird den Polizeibehörden schon seit längerer Zeit ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, schwere Gefahren durch den Einsatz von Überwachungstechniken abzuwehren. Im Bereich der Strafverfolgung war aber umstritten, inwieweit die Überwachung insbesondere verschlüsselter Kommunikation über das Internet zulässig ist – diese Definitionslücke wurde mit dem Gesetz geschlossen. Die Möglichkeit eines verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme zum Zweck ihrer Durchsuchung bestand bis dahin für die Strafverfolgungsbehörden nicht, ist nun aber unter Richtervorbehalt möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen

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