Frage an Niels Annen von Herbert N. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Annen,
Wie kann so ein Gesetz es ins STVO schaffen?
STVO: Nackt Autofahren ist erlaubt. Wer aber unbekleidet aus dem Wagen steigt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.
Was könnte man tun um das zu ändern?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Meiner Kenntnis nach dürfen Sie nackt Auto fahren, weil Sie in Ihrem privaten Auto dieselben Rechte haben wie in Ihrer privaten Wohnung.
In der Öffentlichkeit gelten allerdings andere Regeln, und wenn Sie Ihr Auto in der Öffentlichkeit verlassen, betreten Sie aus dem privaten Raum heraus den öffentlichen Raum. Im Prinzip dürfen Sie dort auch nackt sein - ein Bußgeld wird aber dann fällig, wenn sich jemand von Ihrer Nacktheit belästigt fühlen könnte.
Ich persönlich finde die Rechtslage logisch und sehe keinen Grund, diese zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen