Frage an Niels Annen von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Annen,
es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Meint es die SPD noch ernst mit einer Abkehr von der neoliberalen Agenda, wenn ja was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
vielen Dank für Ihre Mail. Ich kann Ihre Sorge gut verstehen, und es erreichen mich zur Zeit viele Anfragen zu dem Thema.
Deutschland braucht eine leistungsfähige und flächendeckende Verkehrsinfrastruktur, auf der Straße, auf der Schiene, zu Wasser und in der Luft. Eine moderne Verkehrsinfrastruktur sichert wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland.
Dafür braucht es nicht nur Geld, sondern das Geld muss auch effizient eingesetzt werden. Weil das bei Planung, Bau und Erhalt der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen im aktuellen System der Auftragsverwaltung der Länder nicht optimal funktioniert, haben sich SPD, CDU und CSU im Koalitionsvertrag nicht nur darauf verständigt, dass mehr staatliches Geld investiert werden muss, sondern auch darauf, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung zu erarbeiten.
Das Ergebnis dieser Gespräche ist nun Teil eines umfangreichen Pakets zur Änderung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, auf das sich alle 16 Landesregierungen und die Bundesregierung im Oktober und Dezember 2016 verständigt haben. Das Paket besteht aus zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung: einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes sowie einem Gesetzentwurf mit allen weiteren Regelungen, dem Begleitgesetz. Regelungen zur „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, die zukünftig für den Bund die Planung, den Bau und den Erhalt vor allem der Autobahnen übernehmen soll, finden sich in beiden Gesetzentwürfen.
Der Bundestag hat am 16. Februar zum ersten Mal über dieses Gesetzespaket beraten und es zur weiteren Beratung federführend an den Haushaltsausschuss überwiesen. Wir als SPD-Fraktion haben von Anfang an klargemacht, dass wir dieses umfangreiche Paket nicht einfach „durchwinken“ werden. Wir werden alles sorgfältig prüfen und mit unserem Koalitionspartner hart verhandeln, um Verbesserungen durchzusetzen, wo wir dies für erforderlich halten.
Der Haushaltsausschuss hat beschlossen, zu dem Gesamtpaket in den drei Sitzungswochen im März insgesamt sechs mehrstündige öffentliche Anhörungen durchzuführen, eine davon exklusiv zum Thema Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Alle diese Anhörungen kann man übrigens live im Parlamentsfernsehen verfolgen (www.bundestag.de).
Seit Wochen und Monaten begleiten insbesondere die Arbeitsgruppen Verkehr, Haushalt und Wirtschaft dieses Thema intensiv. Unsere Abgeordneten haben unzählige Gespräche geführt mit Gewerkschaftsvertretern, Personalvertretungen, den Beschäftigten der Landesstraßenbauverwaltungen, mit Verfassungsrechtlern, Ökonomen, dem Bundesrechnungshof und vielen anderen mehr. Von daher sind uns die Punkte, die in Ihrem Schreiben angesprochen werden, wohlbekannt. Und auch wenn wir vielleicht nicht in allen Bewertungen übereinstimmen, nehmen wir die Argumente sehr ernst.
Von Anfang an hat die SPD eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Schon innerhalb der Bundesregierung ist es der SPD gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird deswegen geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft. Finanzminister Schäuble wäre bereit gewesen, 49 Prozent an private Investoren zu verkaufen. Das haben wir schon verhindert, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bundestag erreicht hat.
In den parlamentarischen Beratungen und Verhandlungen sind nun folgende Ziele für uns vorrangig:
1. Die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des demokratisch gewählten Deutschen Bundestages bezüglich der Verkehrsinvestitionen des Bundes müssen gestärkt werden – nicht nur gegenüber der bisherigen Auftragsverwaltung, sondern auch durch umfassende Steuerungsrechte des Parlaments gegenüber der Gesellschaft.
2. Der Personalübergang von den Straßenbauverwaltungen der Länder zum Bund soll so gestaltet werden, dass er im Sinne der Beschäftigten ist und zu einer leistungsfähigen neuen Struktur führt. Wir setzen uns im Sinne der Beschäftigten für eine gesetzliche Regelung ein, die der Gesellschaft vorschreibt, einen Tarifvertrag abzuschließen. Darüber hinaus wollen wir rechtlich sicherstellen, dass die Konditionen für den Personalübergang im Rahmen eines Überleitungstarifvertrags geregelt werden.
3. Die in den Gesetzentwürfen vorgesehene Eigentümerschaft des Bundes an den Autobahnen und der Infrastrukturgesellschaft soll dahingehend erweitert werden, dass auch die Absicherung des unveräußerlichen Eigentums des Bundes an möglichen Tochtergesellschaften gesetzlich verankert wird, ebenso der Ausschluss von Teil-Netz-ÖPPs, eine enge Beschränkung der Kreditfähigkeit der Gesellschaft, die nur dem Liquiditätsmanagement dient, sowie eine Staatshaftung für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft.
4. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist im Übrigen aus unserer Sicht für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes und insbesondere für die parlamentarische Kontrolle ungeeignet und soll gesetzlich ausgeschlossen werden.
Das sind die wesentlichen Ziele, die wir im parlamentarischen Verfahren durchsetzen wollen. Mit CDU/CSU wird das sicher nicht einfach werden, denn die Gesetzentwürfe tragen die Handschrift von CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt.
Der nächste Schritt im parlamentarischen Verfahren ist die öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss am 27. März 2017. Auch bei dieser Gelegenheit werden wir als SPD für unsere Vorstellungen werben.
Unser verkehrspolitisches Ziel ist es, die neue Gesellschaft so zu gestalten, dass sie als gemeinwohlorientierte Einrichtung für ein effizientes Autobahn-Netz in Deutschland sorgt, das allen Menschen in unserem Land zu Gute kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen