Frage an Niels Annen von Michael E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Annen.
Werden Sie sich dafür einsetzen eine Wahlrechtsreform noch bis Ende 2017 zu beschließen? Ein Hauptpunkt dieser Reform wäre für mich u.a. die Begrenzung der Mandate auf max. 500 Abgeordnete. Ein Ja oder Nein als Antwort würde mir schon genügen.
Danke
Michael Ecks
Sehr geehrter Herr Ecks,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine Wahlrechtsreform strebt die SPD aus mehreren Gründen an. Einer davon ist, dass wir die Demokratie stärken und die Wahlbeteiligung erhöhen wollen; ein Konzept mit entsprechenden Handlungsempfehlungen finden Sie in diesem Papier des Parteivorstandes: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Parteispitze/Beschluss_Parteivorstand_Leitantrag_Demokratie.pdf
Eine Begrenzung der Bundestagsmandate ist ein weiterer Schritt, um Transparenz zu schaffen. Eine genaue Größenordnung schwebt mir bisher nicht vor, ich würde mich allerdings auf eine Anzahl zwischen 598 - wie es im Wahlgesetz vorgesehen ist - und 650 einlassen. Wir dürfen dabei allerdings auch nicht vergessen, dass Überhangsmandate ein Instrument sind, um mögliche Unterschiede zwischen den Wahlergebnissen der Erst- und Zweitstimmen auszugleichen. Eine Begrenzung der Überhangmandate kommt vor allem den Parteien zu Gute, die viele Erststimmen-Mandate erlangen - also den größeren Parteien wie der SPD und der CDU. Wir müssen im Sinne der Demokratie und der Idee, dass jede Stimme gleich viel zählen muss, sehr sorgfältig bei einer Reform vorgehen, um Ungerechtigkeiten zu Ungunsten der kleineren Parteien zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen