Frage an Niels Annen von Michael E. bezüglich Recht
Unsere Kanzlerin bewegt sich ja momentan auf dünnem Eis bezüglich der juristischen Aktivitäten der Türkei. Können Sie mir erklären, warum der §103 STGB als Grundlage einer Anklage genannt wird? In Abs. 1 steht: Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält....etc. Herr Erdogan war nicht in amtlicher Eigenschaft in Deutschland! Sonst könnte auch ein Kim Jong-un Klagen ohne Ende, denn er wird nicht minder in den Medien angegriffen (m.E. zu Recht). Zum Glück ist er nie in Europa.
Danke für eine Erklärung.
M.Ecks
Sehr geehrter Herr Ecks,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch ich halte die Entscheidung der Kanzlerin im Falle Böhmermann für falsch; damit bin ich mir mit meinen Abgeordneten-Kollegen der SPD-Fraktion im Bundestag übrigens sehr einig.
Die Entscheidung ist, wie Sie wissen, sehr umstritten, auch in JuristInnenkreisen. Zu der von Ihnen zitierten Passage des Paragraphen aber kann ich zumindest etwas Aufklärung anbieten: nach der Interpretation von RechtsexpertInnen, die sich mit den juristischen Kommentaren zum Strafgesetzbuch auskennen, bezieht sich die Inlands-Formulierung nur auf die Mitglieder einer ausländischen Regierung, nicht auf die ausländischen Staatsoberhäupter. Diese können auch aus ihrem Heimatland heraus einen Strafantrag stellen, wenn sie sich dort beleidigt fühlen - also tatsächlich auch der von Ihnen als Beispiel genannte Kim Jong-un.
Sehr gerne können wir uns zu dem Thema persönlich unterhalten - ich biete eine regelmäßige Bürger-Sprechstunde in meinem Wahlkreisbüro an. Rufen Sie jederzeit unter 040 - 41 44 99 12 an und vereinbaren einen Termin!
Mit freundlichen Grüße
Niels Annen, MdB