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Niels Annen
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Frage von Alexander S. •

Frage an Niels Annen von Alexander S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Annen,

mich würde einmal interessieren, wie sie zu der Geldschöpfung (Giralgeld;
Bargeld ect.pp) und zu der dadurch entstehenden fehlerhaften Rechtsprechung
stehen?
Evtl: kurze Erläuterung: Geld entsteht heute überwiegend durch die Vergabe von Krediten und
verschwindet auch mit deren Rückzahlung wieder. Speziell bei dem, meist durch die Geschäftsbanken geschaffenen Giralgeld
oder Buchgeld, handelt es sich schlicht um einen Buchungssatz und eine
Bilanzverlängerung. "Echtes" Geld in Form von heutigen monopolisierten Banknoten wurde nie
geschaffen. Folglich ist jede Tilgungsrate eines Schuldners als reiner Gewinn der Bank
anzusehen.
Wenn man aber seinen Kredit nicht mehr Tilgen kann, wird nach wie vor, aber
fälschlicher Weise angenommen, der Bank wäre ein schaden entstanden. Das
ist aber nicht der Fall! Dennoch verliert man im Zweifel sehr viel.
"Die Grundlagen der Nationalökonomie - Enzyklopädie der Rechts,- und
Staatswissenschaft; Springer Verlag"
https://books.google.de/books?id=VRmDBwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Mit freundlichen Grüßen Alexander Schlee

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Sehr geehrter Herr Schlee,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meines Wissens stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

Wenn A bei der Bank B einen Kredit aufnimmt, bucht die Bank Forderungen an Zahlungen. In der Tat entsteht dadurch eine Bilanzverlängerung. Diese wird aber über die Kreditlaufzeit wieder aufgehoben, da durch Tilgungsraten nach und nach wieder umgekehrt Zahlungen an Forderung bei der Bank gebucht werden. Diese gesamten Buchungen Forderungen an Zahlungen bzw. Zahlungen an Forderungen sind ertragsneutral. Zahlt der A an B die Kreditzinsen über die Laufzeit, dann bucht B Zahlungen an Zinserträge, macht also erfolgswirksame Gewinne.

Die Aussage, die Tilgungsrate eines Schuldners sei reiner Gewinn der Bank und infolgedessen entstünde für die Bank kein Verlust, wenn eine Tilgung nicht bedient werde, ist für mich daher nicht nachvollziehbar.

Gerne können wir das Thema in meiner Bürgersprechstunde persönlich besprechen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin bei meinen Mitarbeitern unter 040 - 41 44 99 12.

Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen, MdB

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