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Niels Annen
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Frage von Susann B. •

Frage an Niels Annen von Susann B. bezüglich Umwelt

Wie stehen Sie zu Fracking? Sind Sie für ein generelles Verbot, oder sind Sie dafür es für "Forschungszwecke" zu erlauben?

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Sehr geehrte Frau Beecken,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie sicherlich wissen, ist nach geltendem Recht Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungspaket soll die unklare Rechtslage geklärt werden.

Das oberste Ziel der SPD ist dabei die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken halten wir daher derzeit für nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Im Rahmen der Gespräche mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU und in den parlamentarischen Beratungen (insbesondere bei den öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag) hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen - insbesondere zur Expertenkommission und zur Anzahl wissenschaftlicher Probebohrungen - mehr Zeit zu nehmen.

Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb die Entscheidung zum Gesetzespaket der Bundesregierung für weitere Beratungen vertagt worden. Für die SPD gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Die rot-grüne Koalition in Hamburg lehnt in ihrem Koalitionsvertrag die Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen mittels Fracking ab. Ich gehe davon aus, dass sich der Hamburger Senat sich im weiteren parlamentarischen (Bundesrat-)Verfahren entsprechend verhalten wird.

Persönlich bin ich der Meinung, dass die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden muss. Die von der Union geforderte Expertenkommission lehne ich ab.

Wie Sie sehen gibt es in diesen Punkten noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen. Der Ball liegt jetzt bei CDU/CSU, damit wir ein Gesetz verabschieden, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen

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