Frage an Niels Annen von Katja S. bezüglich Verkehr
Guten Tag Herr Annen,
zum Thema Flughafen Hamburg:
- Unterstützen Sie den Vorstoß, daß der Fluglärmschutzbeauftragte Bußgelder verhängen und in Kooperation mit der Flugsicherung einen Wechsel der genutzten Start- oder Landebahn verfügen kann? Wenn nein, warum nicht?
- Machen Sie sich für ein Gesetz stark, das dem Lärmschutz auch tagsüber Priorität vor wirtschaftlichen Interessen der Flughäfen einräumt? Wenn nein, warum nicht?
- Sind Sie dafür, die lärmabhängigen Lande-Entgelte so stark anzuheben, dass die Fluggesellschaften echte Anreize haben, leisere Flieger einzusetzen? Wenn nein, warum nicht?
- Setzen Sie sich dafür ein, daß die Lufthansa-Technik die Testläufe ihrer Triebwerke dokumentieren und die Belastungen für die Anwohner prüfbar reduzieren muß? Wenn nein, warum nicht?
MfG
K. Schwirkmann
Sehr geehrte Frau Schwirkmann,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Der Umweltausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich im letzten Jahr mehrfach mit dem Thema Fluglärmschutz beschäftigt. Am Dienstag, den 13. Januar haben sich auf Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktionen die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP auf einen gemeinsamen Antrag zum Thema „Schutz vor Fluglärm“ geeinigt.
Zentral ist dabei die Stärkung der Rolle der Fluglärmschutzbeauftragten. Die Hamburger Abgeordneten wollen, dass Hamburg als erstes Bundesland die Fluglärmschutzbeauftrage per Gesetz gegenüber Airlines und Flughafen bei der Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Bahnbenutzungsregeln und des Nachtflugverbots stärkt.
Fraktionsübergreifend sprechen sich die Bürgerschaftsabgeordneten dafür aus, dass die Fluglärmschutzbeauftragte von der Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern wesentlich intensiver und unter Ausschöpfung des Bußgeldrahmens Gebrauch macht. Zudem wollen die Abgeordneten, dass sämtliche Bahnbenutzungsregelungen, gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Beschwerden zu diesem Komplex, strikt eingehalten werden. Die Kontrolle und Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln sollen, genau wie Verspätungen, dokumentiert und der Bürgerschaft berichtet werden. Diese Anliegen teile ich.
Bei der Nichteinhaltung der Betriebszeiten gibt es eine Rechtsgrundlage für Bußgeldverfahren. Bei allen Verstößen werden Verfahren eingeleitet. In Kooperation mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) den Wechsel der Start- und Landebahn zu verfügen, ist hingegen problematisch, da die DFS an ein Regelwerk gebunden ist.
Die DFS entscheidet nicht anhand wirtschaftlicher Interessen. Sie entscheidet in erster Linie nach den Gesichtspunkten der Sicherheit, der flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs und nach Lärmgesichts-punkten. Gleichwohl haben sich die Abgeordneten des Umweltausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft in ihrem Antrag dafür ausgesprochen, dass der Lärmschutz stärker im Luftverkehrs-gesetz berücksichtigt wird, um den Bedingungen eines innerstädtischen Flughafens stärker Rechnung zu tragen. Auch dieses Anliegen teile ich.
Bereits in der Vergangenheit hat die Hamburgische Bürgerschaft den Senat ersucht, das bewährte, auf gemessenem Fluglärm basierende lärmabhängige Landeentgelt weiter zu entwickeln. In der Folge ist die Entgeltordnung ist zum 1. Januar 2015 angepasst worden: Danach wurde der Lärmzuschlag für die höchsten Lärmklassen um 45% für die mittleren Lärmklasse um 13% angehoben worden. Der Zuschlag für Starts- und Landungen in den Tagesrandzeiten wurde ebenfalls erhöht: von 22.00 bis 23.59 wurde der Zuschlag von 100% auf 150% und in der Zeit zwischen 23.00 und 5.59 Uhr von 200% auf 300% erhöht. Im Anbetracht der gegenwärtigen Situation der meisten Fluggesellschaften ist das meines Erachtens ein Anreiz entsprechend leisere Flugzeuge einzusetzen.
Die neue Entgeltordnung soll fortlaufend auf seine Wirkung fortlaufend zu überprüft werden. Gegebenenfalls muss hier nachzusteuert werden. Um diese Überprüfung zu gewährleisten haben die Bürgerschaftsabgeordneten einen jährlichen Bericht eingefordert. Der Bericht soll der Hamburgischen Bürgerschaft jeweils im Herbst eines Jahres vorgelegt werden.
Lufthansa-Technik dokumentiert ihre Testläufe bereits. Die Testläufe finden – soweit möglich – in der Lärmschutzhalle statt, um die Belastungen für die Anwohner zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen