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Niels Annen
SPD
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Frage von Oliver W. •

Frage an Niels Annen von Oliver W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Lieber Herr Annen,

ich verstehe Ihre Haltung gegenüber den USA in der NSA-Affäre nicht. Warum darf die Bundesrepublik auf die Ausspäh- und Spionageaktivitäten nicht reagieren:
- mit Asyl oder gesichertem Aufenthalt für Edward Snowden?
- mit Ausweisung mutmaßlicher Agenten in der US-Botschaft?
Vielleicht können Sie mir erläutern, welcher KONKRETE Schaden der Bundesrepublik dadurch entstehen könnte.

Und bitte: Dass solche Reaktionen atmosphärisch nicht förderlich sind, ist mit klar. Ich möchte aber ganz klar wissen, warum wir mögliche Rechtsbrüche oder zumindest Fehlverhalten unserer Partner ohne deutliche Reaktion hinnehmen sollten. Müssten wir nicht gerade von unseren Partnern die Unverletzlichkeit unserer Gesetze und Grundrechte einfordern?

Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wutke,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Antrag der Piraten-Partei, Edward Snowden Asyl zu gewähren, abgelehnt. Dies ist in der gesamten Fraktion einvernehmlich entschieden worden. Wir lehnen ein Asyl für Herrn Snowden ab, weil es politische und rechtliche Unklarheiten gibt:

So ist beispielsweise weiterhin nicht geklärt, wie sich die deutsche Bundesregierung verhalten müsste, wenn Herr Snowden einreisen würde und gleichzeitig mit internationalem Haftbefehl gesucht würde. Deutschland wäre womöglich rechtlich zu einer Auslieferung an die USA verpflichtet. Vor diesem Hintergrund ist es ebenfalls schwierig, Herrn Snowden für eine Befragung in den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages einzuladen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher eine Befragung per Videoschaltung, da wir die Expertise von Edward Snowden für maßgeblich und wichtig erachten. Wenn die Bundesregierung jedoch nicht strikt ausschließen kannn, dass er ausgeliefert werden müsste, sollte der Deutsche Bundestag Herrn Snowden dieser Gefahr nicht aussetzen. Hinzu kommt noch, dass Herr Snowden nach deutschem Recht nur dann einen Asylantrag stellen kann, wenn er sich auf deutschem Staatsgebiet befindet.

Hinsichtlich der Ausweisung mutmaßlicher Agenten aus der US-Botschaft haben wir bis heute keine gesicherten Beweise. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass befreundete Staaten versuchen gemeinsame Ziele zu erreichen, anstatt sich insgeheim auszuspionieren.

Die Grundrechte sowie die Unverletzlichkeit unserer Gesetze müssen gerade auch von befreundeten Staaten gewahrt werden. Ich halte es daher für sehr wichtig, den Medienberichten über mögliche Ausspähaktionen der USA gründlich nachzugehen. Der Deutsche Bundestag hat deshalb am 20.03.2014 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der das Ausmaß der Spionage ausländischer Geheimdienste in Deutschland untersuchen soll. Acht Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen sind Mitglied dieses Ausschusses. Ausführliche Informationen zur Arbeit (insbesondere über den Auftrag, Gutachten, Beweisbeschlüsse und Sitzungstermine) des öffentlich tagenden Untersuchungsausschusses finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/1untersuchungsausschuss

Auch wenn die Chancen für ein sog. „No-Spy“-Abkommen mit den USA sehr gering ist, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin dafür ein, ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage auf den Weg zu bringen. Gegenüber meinen amerikanischen Gesprächspartner spreche ich dieses Thema regelmäßig an.

Im Bezug auf die Kontrolle der deutschen Geheimdienste unterstütze ich den Vorschlag des SPD-Obmanns im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Christian Flisek. Er schlägt vor, das Parlamentarische Kontrollgremium analog zum Bundesrechnungshof sachlich und personell so auszustatten, dass eine strukturelle Kontrolle der deutschen Geheimdienste möglich sei.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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