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Niels Annen
SPD
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Frage von Paul M. •

Frage an Niels Annen von Paul M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie haben berichtet, daß Sie die Anmeldung Ihrer
Zweitwohnung versäumt haben. Was halten Sie eigent-
lich von der Zweitwohnungs-Rundfunkgebühr?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Markowitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen. Im Staatsvertrag vom 1. Januar 2013 wurde das bisherige Gebührensystem durch einen neuen Rundfunkbeitrag abgelöst. Hierauf hatten sich zuvor alle Bundesländer in einem Staatsvertrag verständigt, da Rundfunkangelegenheiten Ländersache sind.

Durch den neuen Rundfunkbeitrag soll einerseits die langfristige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt werden. Gleichzeitig geht es auch darum, die öffentliche Akzeptanz des Rundfunkbeitrages zu erhöhen, indem die oftmals kritisierten Gerätekontrollen entfallen und ein System etabliert wird, das von allen Bürgerinnen und Bürgern solidarisch getragen wird.

Pro Haushalt ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Beitrag wird also für die Möglichkeit gezahlt, sich über das Rundfunkangebot unabhängig von dem tatsächlichen Nutzungsverhalten informieren, bilden und unterhalten lassen zu können. Es ist nachvollziehbar, wenn einzelne Betroffene dies kritisch sehen. In der Abwägung aller Argumente überwiegen meines Erachtens aber diejenigen für den neuen (solidarischen) Rundfunkbeitrag.

Von einigen Unternehmen und zum Teil von Privatpersonen wird kritisiert, dass sie im Ergebnis einen höheren Beitrag als bisher, z.B. für Filialen oder Zweitwohnungen, entrichten müssten. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass die Modellrechnungen davon ausgehen, dass die Gesamtbelastung der Wirtschaft gleich bleibt. Dies war auch das von den Ländern verfolgte politische Ziel, da man eine Erhöhung für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden wollte.

Durch den neuen - geräteunabhängigen - Berechnungsmodus haben sich zwangsläufig Verschiebungen ergeben. Einige Unternehmen oder Privatpersonen werden entlastet, andere belastet. Eine perfekte Lösung ist hier schwer zu finden. Gleichwohl wird bis Anfang 2015 durch die Beratungsfirma DIW econ geprüft, ob Korrekturen für die Betroffenen des Erhebungssystems – z.B. für Eigentümer von Zweitwohnungen, Filialbetriebe oder soziale Einrichtungen – notwendig sind. Danach entscheiden die Bundesländer über die Konsequenzen dieser Evaluierung.

Für die SPD-Bundestagsfraktion war es bei der Einführung des neuen Berechnungsmodus von besonderer Bedeutung, dass die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich insgesamt unverändert geblieben sind und dass es zudem eine entsprechende „Härtefall“-Regelung gibt. Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu zählen auch BAföG-Empfänger, die nicht zu Hause leben. Dies entspricht auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.

Meines Erachtens profitieren alle Bürgerinnen und Bürger ebenso wie auch die Wirtschaft direkt oder indirekt vom Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einer pluralen Medienordnung. Diese besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach herausgestellt. Der neue Rundfunkbeitrag verpflichtet die Sendeanstalten, effizient mit den Geldern der Gebührenzahler umzugehen, Verwaltungsstrukturen zu verschlanken und die Qualität und Akzeptanz der Angebote zu erhöhen. Die Ergebnisse der Evaluierung gilt es abzuwarten und im Zweifelsfall die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen, MdB

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