Frage an Niels Annen von Marcel R. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Herr Annen,
bei den letzten Wahlen, zur Bürgerschaftswahl in Hamburg und zur Bundestagswahl, haben meine Familie und ich die SPD v. a. wegen eines Versprechens gewählt:
Die Maklercourtage ist von demjenigen zu entrichten, der den Makler beauftragt - eine einfache und gerechte, eigentlich selbstverständliche (auch marktwirtschaftliche) Regel.
Die Umsetzung dieses Versprechens wurde auch von unserem Senat in Hamburg sowie auch von der "Bundespartei" mehrfach als ein zentrales Ziel nach den Wahlen, auch im Bundestag, propagiert.
Der Wohnraum, gerade in Ballungsräumen, wird ständig teurer und damit steigt auch der Beitrag für die beauftragten Makler. Abgesehen davon, dass Eigentum, besonders in Hamburg, kaum mehr erschwinglich ist, betrifft dies auch nahezu jeden, der ein Mietobjekt sucht. Sozial ist nicht die Übernahme der Maklerkosten (wie mittlerweile angedacht oder sogar umgesetzt) in "Härtefällen", die zusätzliche Kosten für den Steuerzahler verursacht, sondern die Einlösung Ihres Wahlversprechens!
Wann wird dieses Wahlversprechen endlich eingelöst?
Sehr geehrter Herr Ritter,
Sie haben recht damit, dass sich die SPD in den letzten Jahren dafür eingesetzt hat, dass das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt, also die Maklergebühren von demjenigen bezahlt werden, der den Makler auch bestellt hat. Hierfür muss allerdings das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) vom Bundestag geändert werden.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Senat im April 2012 dazu aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Einführung des Bestellerprinzips auf den Weg zu bringen. Hamburg hat dann im März 2013 gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat einen Gesetzesantrag eingebracht, der von der Länderkammer im Juni 2013 beschlossen und an den Bundestag zur Beschlussfassung weitergeleitet wurde. Vom Bundestag wurde der Gesetzentwurf jedoch mit schwarz-gelber Mehrheit abgelehnt.
Nach den Bundestagswahlen haben wir uns dann in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Maklergebühren neu geregelt werden und dass das Bestellerprinzip in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird. Hierzu wird Justizminister Maas noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Einführung des Bestellerprinzips und auch der Mietpreisbremse vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen