Portrait von Niels Annen
Niels Annen
SPD
84 %
27 / 32 Fragen beantwortet
Frage von Janina M. •

Frage an Niels Annen von Janina M. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag,
ich bekomme regelmäßig Zahlungsaufforderungen eines zweifelhaften Anbieters für kostenfreie Software ( http://www.99downloads.de ). Sämtliche Forderungen halte ich für unberechtigt, ein Widerruf scheint zwecklos. Bei den Verbraucherzentralen ist dieser Dienst einschlägig bekannt für seine "Betrugsmasche".

Zur eigentlichen Frage: Die dahinter stehende Firma Belleros Premium Media Limited hat einen Sitz in Hamburg. Ist es irgendwie möglich, den Betreibern dieses und ähnlichen Diensten das Handwerk zu legen? Ich kann nicht glauben, dass bei der gegenwärtigen Diskussion um Netzsperren solche Dienste gar nicht erwähnt werden, bedenkt man die Anzahl der Betroffenen in diversen Internetforen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn der Verbraucherschutz sich dahingehend entwickeln würde, dass Betreiber solcher Betrugsfirmen schneller aus dem Verkehr gezogen werden könnten.
Woran scheitert momentan die Einstellung solcher Dienste?

Mit freundlichem Gruß,
Janina Müller-Deile

Portrait von Niels Annen
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller-Deile,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen weder eine Rechtsberatung anbieten kann noch anbieten darf.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung unter Federführung von Justizministerin Brigitte Zypries wurden im März 2009 auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet gestärkt. Sogenannte ?Abofallen? im Internet werden ebenfalls von den neuen gesetzlichen Regelungen erfasst.

Detaillierte Informationen zum Gesetz finden Sie hier:
http://www.bmj.bund.de/files/9ad42352133f652d85887d3463edc09d/3600/broschuere_verbraucherschutz_telefon_internet_barrierefrei.pdf

In Ihrem Fall hat eine kurze Recherche im Internet ergeben, dass der von Ihnen genannte Anbieter kein Unbekannter ist und zumindest in der Vergangenheit offenbar zahlreiche unberechtigte Zahlungsaufforderungen verschickt hat.

Nach heutigem Stand (25. Juni 2009) macht der Anbieter jedoch deutlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Widerspruchsrecht wird ebenfalls hingewiesen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich jedoch beispielsweise von einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Eine Übersicht der Verbraucherzentralen finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale.de/

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Niels Annen
Niels Annen
SPD