Frage von Matthias N. • 04.09.2017
Antwort von Nicole Specker SPD • 20.09.2017
(...) Rentnerinnen und Rentner, die mit dem vollen Auszahlungsbetrag gerechnet haben, sehen sich zum Zeitpunkt der Auszahlung der vollen Beitragspflicht ausgesetzt. Ihre Unzufriedenheit darüber, dass sich die betriebliche Altersvorsorge nicht wie erwartet gelohnt hat, ist uneingeschränkt nachvollziehbar. (...)