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Nicole Razavi
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Frage von Julie O. •

Warum dürfen Vermieter in Online-Portalen Wohnungen anbieten die weit über den gesetzlich erlaubten Mietpreis(bremsen) liegen?

Damit fällt die Last der Anzeige auf die Mieter, die es so schon schwer genug haben überhaupt einen Wohnraum zu finden.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die in den Online-Portalen genannten Miethöhen sind, da es noch nicht zum Vertragsschluss gekommen ist, zunächst rechtlich nicht verbindliche Angaben. Anders sieht es beim konkret geschlossenen privatrechtlichen Mietvertrag aus. Hier richtet sich die zulässige Miethöhe insbesondere nach den geltenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für das Thema ist insofern der Bundesgesetzgeber zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Razavi

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen

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