Wie stehen Sie zur Legalisierung von Cannabis? Wenn es Anträge zu Pilotprojekten o.Ä gibt. Würden Sie dafür oder dagegen stimmen?
Danke für eine Antwort
Sehr geehrter Klaus Lindner,
erst einmal einen herzlichen Dank für Ihre Frage. Es ist wirklich witzig, dass die erste Frage, die mir gestellt wird, von einem "Namensvetter" im Bezug auf den Familiennamen geschieht.
Zu Ihrer Frage:
Cannabis ist eine sogenannte "Weiche Droge" und illegal. Im Gegensatz dazu gilt Alkohol, welches überall für über 18-Jährige zu erhalten ist, als eine „harte“ Droge, weil er körperlich abhängig macht und gesundheitlich sehr gefährlich ist.
Ja, ich bin für die Legalisierung von Cannabis und die Entkriminalisierung, aber nur für Menschen über 21 Jahre, die bei jedem Erwerb auf die Gefahren hingewiesen werden. Das würde zum einem die Streckung von Cannabis mit dem hochgradig gesundheitsgefährdend Blei unterbinden und könnte in der Bevölkerung eine größere Aufklärung nach sich ziehen.
Das bedeutet natürlich auch, dass auf die Gefahren stärker aufmerksam gemacht wird ähnlich wie bei der Tabakindustrie. In meinem Freundeskreis habe ich ein Freundin, deren Bruder mit 16 an Schizophrenie aufgrund des Konsums von Cannabis erkrankte und lange im Krankenhaus war.
Um dies zu verhindern braucht es intensivere Aufklärung über alle Formen von Süchten und Drogen. Aber auch über die Folgen von dem Konsum des legalen Alkohols gilt es mehr aufzuklären und dies besonders in einem Alter (ab 12 - 14) indem das Ausprobieren und über Grenzen gehen stattfindet.
Anträgen zu Pilotprojekten oder ähnlichem würde ich zustimmen, wenn die Konsumenten aus Datenschutzrechtlichen Gründen geschützt würden.
Natürlich sind die Richtlinien, die für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol gültig und verständlich sind in ähnlicher Weise anzuwenden und zu ahnden.
Wir sollten unserer Gesellschaft bei der Anwendung von "weichen" Drogen mehr vertrauen, um für deren Eigenverantwortung und gegenseitige Fürsorgepflicht gegenüber Jüngeren anzusprechen.
Verschreibungspflichtige Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sind weiterhin natürlich als verschreibungspflichtig zu behandeln.
Über die Einnahmen aus diesem Bereich will ich mich nicht äußern, da es immer um die Gesundheit und die Fürsorgepflicht der Bevölkerung geht und Geld dies niemals ausgleicht.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Lindner