Frage an Nicole Fritsche von Dagmar S. bezüglich Soziale Sicherung
Wie stehen Sie zum Bedingungslosen Grundeinkommen (nach Götz Werner)?
Sehr geehrte Frau Schön,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema eines bedingungslosen
Grundeinkommens ist in meiner Partei noch nicht final entschieden worden,
aber ich gebe Ihnen gern meine persönliche Position zu Kenntnis:
Sicher ist die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) aus humanistischen Erwägungen heraus entstanden. Als eine sozialistische Idee kann ich sie jedoch nicht anerkennen. Diese Idee hebt die Ungerechtigkeit lediglich auf eine höhere Ebene und ändert am kapitalistischen System nichts.
Warum ist das BGE keine sozialistische Idee?
1. Es geht von einer völligen Unterschätzung der Bedeutung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit für die Entwicklung jedes Menschen aus. Die Arbeit als produktive, schöpferische Tätigkeit zur gesellschaftlichen Gesamtreproduktion, als Tätigkeit nicht nur am Fließband, sondern auch im Gesundheitswesen, in der Bildung, Wissenschaft, Versorgung, Betreuung etc. verstanden, ist nicht nur für die Gesellschaft unerlässlich, um ein normales, vernünftiges Leben zu gewährleisten, die Menschen zu bilden und zu versorgen. Die Beteiligung jedes gesunden, arbeitsfähigen Menschen an dieser Arbeit ist Grundlage für die Entwicklung auch jedes Individuums. Durch nichts anderes haben sich die Menschen auf das heutige hohe wissenschaftliche und technische Niveau entwickelt als durch die für die Gesellschaft geleistete Arbeit. Die Erkenntnis von Friedrich Engels, dass die Arbeit eigentlich den Menschen geschaffen hat, ist nicht überholt. Dass die Arbeit nicht für alle Arbeitsfähigen ausreicht, scheint mir mindestens zweifelhaft. Werden nicht sehr viele Arbeitskräfte nur um der größeren Rendite willen »eingespart«? Gerade heute wäre die Einstellung von dringend nötigem Personal im Gesundheits- und Bildungswesen, bei der Bahn und in vielen anderen Bereichen in Größenordnungen erforderlich. Wenn heute außerdem ein acht- bis neunstündiger Arbeitstag für alle Menschen nicht mehr notwendig ist, bedeutet das einen riesigen Fortschritt der Produktivkräfte, von dem jedoch alle Menschen einen Gewinn, nämlich einen Zeitgewinn, haben sollten. Die Gerechtigkeit verlangt also, dass alle gesunden, arbeitsfähigen Mitglieder der Gesellschaft in diese Arbeit einbezogen werden, nun aber vielleicht nur 30 Stunden oder nur vier Tage in der Woche. Bei einem Verzicht auf einen Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung beziehungsweise bei Ausgrenzung durch Arbeitslosigkeit kann von Gerechtigkeit keine Rede sein. Die heutigen Arbeitslosen leiden in der Regel vor allem an den mangelnden Möglichkeiten, ihre Kräfte und Fähigkeiten einzusetzen. Dieser Mangel ist nicht mit Geld zu beheben.
2. Das BGE ist mit einer Verkennung sozialistischer Ziele verbunden. Ziel kann niemals sein: Freiheit bis zur Anarchie. Wenn sich nicht ein Teil der Gesellschaft auf Kosten eines anderen Teils bereichern (bereichern auch im Sinne von entwickeln, entfalten) soll, erfordert eine sozialistische Gesellschaft neben Freiheit auch Gleichheit, wie gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Chancen, sowie Gerechtigkeit in der Verteilung der Arbeit und ihrer Ergebnisse. Dafür muss ein wissenschaftlich begründetes Tarifsystem erarbeitet werden, welches Maßstäbe der Differenzierung der Einkommen festlegt und in welches alle Beschäftigten einbezogen werden, auch das Leitungspersonal. Mit Gleichmacherei kann die Zukunft jedoch nicht gestaltet werden.
Zu den sozialistischen Zielen gehört auch eine solche, demokratisch zu erarbeitende Haushaltsplanung, mit welcher Kultur, Naturschutz, Sport und andere gemeinnützige Aufgaben angemessen finanziell versorgt werden, so dass sie nicht durch Geldspenden mühsam am Leben gehalten werden müssen, wie das in der Wortmeldung angedeutet wird.
3. Das BGE weist offensichtlich unrealistische Züge auf. Sie kommen zum Beispiel durch die unnötige Zahlung des Grundeinkommens an alle, also auch an »Besserverdienende«, zum Ausdruck. Es bedürfte einer riesigen Bürokratie, um diese Summen dann wieder »wegzusteuern«. Auch die verschiedenen, in der Wortmeldung angesprochenen Erwartungen, etwa die, dass die »Reichen« ihre Millionen für die Finanzierung der Grundsicherung einsetzen würden, sind offenbar illusionäre Vorstellungen. Sollte die Kraft und Zeit, die in die Idee des BGE investiert wird, nicht viel besser für die Durchsetzung wichtiger Forderungen, über die in unserer Partei weitgehend Einigkeit herrscht, eingesetzt werden, als da sind: Durchsetzung eines allgemeinen Mindestlohnes, Umwandlung der prekären Beschäftigungsverhältnisse in reguläre, eine ausreichende, repressionsfreie, bedarfsorientierte Grundsicherung, Wiedereinführung der Vermögenssteuer und andere dringende Forderungen?
Mit freundlichen Grüssen,
Nicole Fritsche