Soll die WHO von einer beratenden Organisation, die lediglich Empfehlungen ausspricht, zu einem Leitungsorgan, dessen Erklärungen rechtlich bindend werden, aufsteigen ?
Sehr geehrte Frau Beer,
ich beziehe mich in der Frage auf die Internationalen Gesundheitsfragen (IHR) WHO Vertrag Const. 19/20,
in denen wohl die WHO zu, unter anderem Entwürfe und Verhandlungen, zu weiteren Ermächtigungen der WHO kommen soll. Es wird wohl darüber abgestimmt. Viel mehr Macht abgeben an die WHO ?
Was können Sie mir als Bundesbürger dazu mitteilen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen W.
Sehr geehrte Herr.. W.
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse an der internationalen Gesundheitspolitik.
Die COVID-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass eine verbesserte Prävention und eine verstärkte Kooperation auf globaler Ebene notwendig sind, um schnell und effektiv auf gesundheitliche Notfälle reagieren zu können. Daher haben sich die Mitgliedstaaten der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorgebereitschaft und Reaktion der WHO auf Gesundheitsnotfälle“ (WGPR) auf die Ausarbeitung eines internationalen Instruments zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion geeinigt.
Das Vorhaben, die WHO zur besseren Bekämpfung von Pandemien zu stärken, wird dabei sowohl auf internationaler und europäischer Ebene unterstützt. So hat der Rat der Europäischen Union bereits 2022 einen Beschluss angenommen, mit dem die Aufnahme von Verhandlungen über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, ‑vorsorge und ‑reaktion genehmigt wird.
Auch die Ampel-Koalition in Deutschland spricht sich für ein Pandemieabkommen aus, dass die internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung und dem Zugang zu Impfstoffen und Therapeutika oder den Austausch von Daten und Informationen stärkt. Ein solches Pandemieabkommen könnte es Länder auf der ganzen Welt ermöglichen, ihre nationalen, regionalen und globalen Kapazitäten und so auch ihre Resilienz gegen zukünftige Pandemien zu stärken.
In jedem Fall ist zu beachten, dass die Souveränität der Staaten durch den Textentwurf des Pandemieabkommens nicht in Frage gestellt wird. Im aktuellen Entwurf des Pandemieabkommens ist ein Grundsatz festgelegt, der betont, dass die Staaten ihre Souveränität bei der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion behalten. Auch das deutsche Gesundheitsministerium betonte, dass die final ausgehandelten Regelungen von den souveränen Staaten jeweils ratifiziert werden müssen, um national Rechtswirkung zu entfalten.
Hier finden Sie genauere Informationen zu dem aktuellen Stand: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/
https://inb.who.int/home/inb-process#next%20stages
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Nicola Beer