Frage an Nadja Lützel von Bernd F. bezüglich Umwelt
Wie stehen Sie zur Angelfischerei?
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich bedanke mich für Ihre Frage wie die FREIEN WÄHLER zur Angelfischerei stehen. Gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten.
Das Angeln ist ohne Zweifel eine beliebte und naturnahe Form der Freizeitgestaltung in Baden-Württemberg, bei welcher der Erholungswert von Natur und Landschaft eine große Rolle spielt. Deshalb kann man sagen, dass es einer der vielen Zwecke des Bundesnaturschutzgesetzes ist, Aktivitäten wie das Angeln zu ermöglichen. Anders herum ist der Natur- und Artenschutz an den vielen Gewässern in Baden-Württemberg ganz wesentlich von den jeweiligen Fischereirechtsinhabern abhängig. Sie kümmern sich um Ufer- und Gewässerpflege, geben auf ihr Gebiet acht und hegen es – und zwar ohne, dass sie das der Allgemeinheit in Rechnung stellen. Sie sind somit aktiv für Natur- und Umweltschutz tätig.
Die Auslegung des §17 Tierschutzgesetz durch verschiedene Länder im Sinne eines Entnahmegebots, als auch organisierte Anzeigen gegen Anglerinnen und Angler, weil sie zum Beispiel an Hegemaßnahmen teilnehmen oder ihre Fänge für Ranglisten melden, lehnen wir ab. Viele unserer Mitglieder angeln. Wir stehen auf allen politischen Ebenen ingutem Kontakt zu Vereinen, Verbänden und Interessenvertretern von Anglerinnen und Anglern. Als Partei Freie Wähler sind wir uns zudemnicht nur über die positive gesellschaftliche Funktion des Hobbys des „kleinen Mannes“ – und erfreulicherweise auch von immer mehr Frauen – bewusst, sondern auch über die wirtschaftliche Bedeutung des Angelns vor allem als Motor des Tourismus in strukturschwachen Regionen.
Die FREIEN WÄHLER Baden-Württemberg setzen sich für eine Fortschreibung des bestehenden Fischereirechts ein, da sich sowohl das Fischereigesetz als auch die Landesfischereiverordnung im Großen und Ganzen bewährt haben. Jedoch gilt es an einigen Stellen zu entbürokratisieren und zu aktualisieren. Dies betrifft zum Beispiel das Mindestalter für den Jugendfischereischein, das pauschale Nachtangelverbot sowie eine umfassende Überprüfung und Aktualisierung der Schonzeiten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Lützel