Frage von Helmut G. • 24.02.2006
Frage an Monika Stolz von Helmut G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Stolz
Die Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen.
Im Gegensatz zu weiteren ergänzenden Leistungen findet hier jedoch KEINE Prüfung von Vermögen und Einkommen des betreuenden Elternteils statt..
Unterhaltsvorschuss auch für Millionäre?
Wann werden Sie das ändern?
Antwort ausstehend von Monika Stolz CDU